Einführung kaufmännische Buchführung

Nach dem Beschluss der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder vom 21. November 2003 über die Reform des Gemeindehaushaltsrechts müssen auch Kommunen eine Rechnungslegung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vornehmen. Die Eröffnungsbilanz ist beispielsweise auf den 1. Januar 2009 (Nordrhein-Westfalen) bzw. auf den 1. Januar 2012 (Niedersachsen) zu erstellen, nachfolgend sind Jahresabschlüsse und konsolidierte Gesamtabschlüsse (Konzernabschlüsse) aufzustellen. Vor diesem Hintergrund muss das kamerale Rechenwerk auf eine kaufmännische Buchführung umgestellt werden. Nur in einigen wenigen Bundesländern besteht ein Wahlrecht zur Anwendung einer erweiterten Kameralistik.

Auch bei den Organisationseinheiten der katholischen und evangelischen Kirche ist die Umstellung der bislang eingesetzten kameralen Rechenwerke auf eine kaufmännische Buchführung zu beobachten.

Wir stehen Ihnen für die Aufgabenstellung "Einführung der kaufmännischen Buchführung" zur Verfügung. Mit einem auf die Bedürfnisse Ihrer Kommune bzw. kirchlichen Einrichtung zusammengesetzten Beraterteam unterstützen wir Sie bei den anstehenden Arbeiten in dem von Ihnen gewünschten Umfang. Als Berater "von außen" begleiten wir Sie professionell bei der Gestaltung der notwendigen Veränderungsprozesse. Dabei bringen wir unsere Erfahrung aus der Beratung kommunalpolitischer Entscheidungsträger und der Prüfung von Jahresabschlüssen kommunaler Einrichtungen und kameraler Rechenwerke mit ein.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Jochen Hartung
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
E-Mail: j.hartung@bpgwp.de

Prof. Dr. Matthias Wiechers
Fachhochschule Emden

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