Heim- und Pflegerecht

Bei dem Betrieb von Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege sind zahlreiche besondere gesetzliche Regelungen zu beachten. Außerdem kommt es zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Bewohnern und Behörden.

Unsere Kompetenzen im Heim- und Pflegerecht:

  • Ansprüche der Rechtsträger von Alten- und Pflegeheimen auf Leistungen aus dem Versorgungsvertrag und dem Heimvertrag
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Heimkosten
  • Erstellung von Heimverträgen
  • Klärung von Rechtsfragen mit Bewohnern
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Umgang mit Behörden (Heimaufsicht, Sozialhilfeträger)

Ihr Ansprechpartner im Heim- und Pflegerecht

RA Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, g.busch@bpgra.de