Medizinrecht
Der Betrieb von Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere von Krankenhäusern, wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Durch unsere langjährige Erfahrung bei der Beratung von Krankenhausträgern haben wir in diesem Bereich besondere Kompetenzen erworben. Wir vertreten und beraten bundesweit ausschließlich Leistungserbringer, insbesondere Träger von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Dazu gehören auch die anwaltliche Vertretung und die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen der Krankenhausträger.
Wir begleiten unsere Mandanten bei Umstrukturierungen, Fusionen oder beim Outsourcing von Teilbetrieben. Wir decken dabei gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen ab.
Unsere Kompetenzen im Medizinrecht:
- Abschluss von Versorgungsverträgen
- Ärztliches und zahnärztliches Berufsrecht
- Beratung und Begleitung bei Budgetverhandlungen
- Chefarztvertragsrecht, Belegarztvertragsrecht
- Gesellschafts-, Steuer- und Kooperationsrecht der Ärzte sowie der ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringer
- Gründung und Auseinandersetzung von ärztlichen und zahnärztlichen Kooperationen, insbesondere Gemeinschaftspraxen
- Gründung Medizinischer Versorgungszentren an Krankenhäusern
- Kauf und Verkauf von Arzt- und Zahnarztpraxen
- Kooperationsmodelle mit weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen
- Kooperationsmodelle zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten/integrierte Facharztzentren an Krankenhäusern
- Krankenhausrecht einschließlich Krankenhausplanungsrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht
- Krankenhausträgerberatung
- Organisations- und Kooperationsberatung/ In- und Outsourcing
- Schiedsstellenverfahren
- Steuerrecht und Gesellschaftsrecht für Krankenhäuser, insbesondere Gemeinnützigkeitsrecht
- Vergütungsrecht im Krankenhaus, stationär wie ambulant
- Verhandlungen mit Kostenträgern
- Vertragsarzt- und -zahnarztrecht einschließlich Zulassungsrecht
Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht:
RAin Sylvia Köchling, Fachanwältin für Medizinrecht, s.koechling@bpgra.de
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