Prüfung Ordnungsmäßigkeit Geschäftsführung

Öffentlich rechtliche Unternehmen sind regelmäßig verpflichtet, als Erweiterung der Jahresabschlussprüfung eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durchführen zu lassen. Aber auch Einrichtungen im sozial-caritativen Bereich sehen sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen einer zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Lage ausgesetzt, sodass Aufsichtsgremien verstärkt das Handwerkszeug von Vorständen und Geschäftsführern kontrollieren. Diese Kontrolle findet regelmäßig durch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung statt.

Ausgangspunkt der Prüfung ist der Fragenkatalog des Prüfungsstandards 720 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 720) für öffentlich-rechtliche Einrichtungen und die Prüfungsrichtlinie 2009 des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) für kirchliche Einrichtungen und Wirtschaftsbetriebe, an denen die Kirche mehrheitlich beteiligt ist.

Mit unserer spezialisierten Prüfungserfahrung im öffentlich-rechtlichen Bereich und bei Einrichtungen und Wirtschaftsbetrieben der Kirche führen wir die beschriebene Prüfung effizient durch. Wir geben Ihnen zur Vorbereitung unterstützende Unterlagen an die Hand und machen Sie auf wichtige Punkte aufmerksam. Dabei verstehen wir uns nicht als Oberlehrer oder Lehrmeister, sondern begleiten Sie auf den Weg zu einem Prüfungsurteil ohne Einwendungen.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. (FH) Detlef Vinke
E-Mail: d.vinke@bpgwp.de