


| 24.01.2012 | Köln | Verbände und Vereine als Arbeitgeber - von der Einstellung bis zur Kündigung - Besonderheiten des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts |
Thema
Welche Pflichten und Recht hat Ihr Verein/Verband als Arbeitgeber? 2011 haben das Bundesarbeitsgericht (BAG) und die Landesarbeitsgerichte zahlreiche für die Verbands- und die Vereinsarbeit wichtige Urteile verkündet, die sich auch auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Trainern und Mitarbeitern auswirken. Dabei stehen für Vereine und Verbände in ihrer Funktion als Arbeitgeber insbesondere fünf Dauerbrenner im Mittelpunkt: Inhalte Arbeitsrechtliche Schwerpunkte Aktuelle Rechtsprechung Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen Kündigung von Arbeitsverhältnissen Besonderheiten bei der Anstellung hauptamtlicher Vorstände Der geringfügig Beschäftigte als Teilzeitbeschäftigter Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Schwerpunkte: Ehrenamt: Vergütungen im Ehrenamt Trainer/in, Übungsleiter/in, Betreuer/in: Selbständige oder nicht? Sportler/in als Arbeitnehmer/in des Vereins/Verbands Arbeitsentgelt: Geldwerter Vorteil oder Auslagenersatz, Mini-Jobs und Niedriglohnbereich Vorstandstätigkeit: Wo hört das Ehrenamt auf? Nutzen Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Empfehlungen zur rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Lizenz Das Seminar berechtigt in Verbindung mit einem weiteren mind. eintägigen Seminar zur Verlängerung der Vereinsmanager A-Lizenz Veranstalter Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V., Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ZielgruppeHaupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Verbände und Vereine Referent(en)Golo Busch
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Horst Lienig Steuerberater Kosten105,00 € Mitglieder
160,00 € Nicht-Mitglieder inkl. Materialien und Verpflegung Termine24. Januar 2012
10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr Anmeldungwww.fuehrungs-akademie.de | ||
| 13.02.2012 | Berlin | Datenschutz für gemeinnützige Einrichtungen und Haftung im Internet - unterschätzte Risikofelder |
Datenschutz und der Internetauftritt von gemeinnützigen Einrichtungen - zwei Risikofelder, die von vielen Einrichtungen noch nicht erkannt werden. Die rechtlichen Vorgaben bei der Gestaltung eines Internetauftritts werden jedoch häufig missachtet. Es kommt beim Betrieb von Internetseiten häufig zu Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten sowie allgemeinen Persönlichkeitsrechten. Zahlreiche Betreiber von Internetauftritten sind in den letzten Jahren kostenpflichtig abgemahnt worden und mussten bis zu 1.000,00 EUR für die Verwendung geschützter Stadtkarten oder Fotos auf ihrer Homepage zahlen.
Viele Einrichtungen erheben, verarbeiten oder nutzen Daten ihrer Mitglieder und sonstiger Personen mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung. Damit findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Vielen Vorständen, Geschäftsführern und auch Mitarbeitern sind die Vorgaben des Datenschutzgesetzes (BDSG) unbekannt. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 Personen mit der automatisierten Erhebung,Verarbeitung und der Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt werden. Für die tägliche Arbeit als Geschäftsführer,Vorstand und Mitarbeiter einer Einrichtung sind Kenntnisse über die Haftungsgefahren beim Betrieb eines Internetauftritts sowie der Grundlagen des BDSG unabdingbar. Liegt eine Abmahnung vor, ist es meistens zu spät um erfolgreich Ansprüche abzuwehren. Auszüge aus dem Inhalt: Haftung im Internet Einführung in das Internetrecht Anbieterkennzeichnungspflichten (Impressum) Domainrecht, Urheberrecht Haftung im Internet bei urheberrechtlichen und markenrechtlichen Verstößen Veröffentlichung von Personenbildern Fernabsatzrecht Datenschutz im Verein Einführung in das Datenschutzrecht Besonderheiten des Datenschutzes in gemeinnützigen Einrichtungen Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Datenschutzregelungen Veranstalter BFS-Service GmbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln Referent(en)Golo Busch,
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kosten300 Euro zzgl. MwSt. Termine13. Februar 2012
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Anmeldungwww.bfs-service.de | ||
| 27.03.2012 | Münster | Organhaftung bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen |
Die Situation
Durch die Berichterstattung über einige spektakuläre Fälle persönlicher Haftung von Vereinsvorständen ist die Haftung von Vereinsvorständen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Vielen Vorständen ist unbekannt, dass sie für ein Verschulden bei der Geschäftsführung einzustehen haben. Auch das Vorstandsmitglieder eines Vereins für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und für Ansprüche des Vereins aus dem Steuerschuldverhältnis haften können, ist häufig unbekannt. Mit der Vereinsrechtsreform 2009 ist das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen ist ein neuer § 31 a BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden. Inwieweit der neue § 31 a BGB wirklich zu einer Haftungserleichterung für ehrenamtliche Vorstände führt, ist umstritten. Wird durch Vorstandsmitglieder verspätet die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so kann auch dies eine persönliche Haftung des Vorstands begründen. Durch effektive Risikomanagementsysteme können die persönlichen Haftungsrisiken minimiert werden. Auch Corporate Governance, also die Implementierung von Aufsichtsorganen, spielt für gemeinnützige Körperschaften eine immer wichtigere Rolle. Ihre Problemstellung Für die tägliche Arbeit als Geschäftsführer oder Vorstand ist eine Kenntnis der Haftungsgefahren unabdingbar. Zahlreichen Vorständen ist nicht bewusst, welche erheblichen Haftungsrisiken sie durch ihr ehrenamtliches Engagement eingehen. Häufig wird von Vorständen übersehen, welche Überwachungspflichten ihnen gerade in größeren Vereinen und Verbänden zukommen. Liegt ein Haftungsfall erstmal vor, ist es meistens zu spät um erfolgreich Ansprüche abzuwehren. Um Risiken zu minimieren ist ein Risikomanagement in Vereinen und Verbänden sinnvoll. Es gibt Möglichkeiten, das Risiko der persönlichen Haftung zu verringern und Haftungsrisiken abzusichern. Seminarinhalte Wir informieren sie über die Grundlagen der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Haftung. Sie erfahren, wer in Vereinen und Verbänden unter welchen Voraussetzungen haftet und wie die Haftungsgefahren minimiert werden können. Folgende Inhalte werden ihnen vermittelt: Tatbestände, die zur persönlichen Haftung von Organen/Vorständen führen können. Steuer-, sozialversicherungs- und zivilrechtliche Haftungsgrundlagen Haftungsfallen Haftung für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen Haftung bei der Nichtabführung von Lohnsteuern Spendenverstöße Umsatzsteuerhaftung Haftung für Verschulden bei Geschäftsführung Insolvenzverschleppung Haftung von Ehrenamt und Hauptamt Haftungsbeschränkung durch Ressortprinzip? Risikomanagement Strategien zur Vermeidung der persönlichen Haftung Bedeutung der gesetzlichen Haftungsbeschränkung des § 31 a BGB Corporate Governance bei Vereinen und Stiftungen Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Referent(en)Golo Busch
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Kosten150,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine27. März 2012
09:30 Uhr bis 13:00 Uhr | ||
| 17.04.2012 | Münster | Gemeinnützige Vereine und Stiftungen als Arbeitgeber |
Dieses Seminar richtet sich an die Vorstände, Aufsichtsorgane und Geschäftsführer von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden sowie Stiftungen.
Die Teilnehmer erhalten einen systematischen Überblick über alle rechtlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses, die Steuerfreibeträge des Einkommensteuergesetzes, die rechtlichen Möglichkeiten der Zahlung von Aufwandsentschädigungen sowie die Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit, selbständiger Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis. Die Vorstände, Aufsichtsorgane und Geschäftsführer von Vereinen überblicken häufig die zahlreichen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fallstricke beim Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht. Schon beim Abschluss des Arbeitsvertrages kann eine ungeschickte Vertragsgestaltung später erhebliche Kosten verursachen. Auch an die wirksame Befristung von Arbeitsverhältnissen stellen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Viele Vereine beauftragen „freie Mitarbeiter“. Die Grenzen zwischen einer selbständigen Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis sind fließend. Bei einer fehlerhaften Bewertung drohen Nachzahlungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger. Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht spielt für Vereine und Verbände eine große Rolle. Gerade in vereinstypischen Tätigkeitsfeldern kommen vielfach selbständige Übungsleiter, Dozenten etc. zum Einsatz. Auch der Umgang mit ehrenamtlichen Kräften und den Möglichkeiten der Zahlung von Freibeträgen ist nicht unproblematisch. Die Zahlung des Ehrenamtsfreibetrages setzt zwingend eine Satzungsregelung voraus. Die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wollen gekannt sein. Was darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern abverlangen. 2011 hat der Bundesfreiwilligendienst den Zivildienst abgelöst. Wir stellen sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten des Bundesfreiwilligendienstes sowie des freiwilligen sozialen Jahres dar. Es werden umfangreiche Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Referenten stehen auch nach dem Seminar für Fragen zur Verfügung. Seminarinhalte Formen der Mitarbeit und Vergütung in Vereinen Abgrenzung Arbeitnehmer – freier Mitarbeiter (Statusfeststellung) Ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit Arten von Arbeitsverhältnissen (Dauerarbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung, Gleitzone) optimale Gestaltung von Arbeitsverträgen Selbständige Tätigkeit Sonderregelungen für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr Darstellung der aktuellen Rechtsprechung Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Referent(en)Golo Busch
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Kosten150,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine17. April 2012
09:30 Uhr bis 13:00 Uhr | ||
| 19.06.2012 | Köln | Gegen sexualisierte Gewalt im Sport - Rechtliche Grundlagen zur Intervention und Prävention |
Thema
Wie kann mansexualisierte Gewalt im Sport verhindern? Wie geht man mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch im eigenen Verein/Verband um? Das Thema sexueller Missbrauch von Minderjährigen erschüttert seit einigen Jahren unsere Gesellschaft. Auch im Sport sind in jüngster Vergangenheit Missbrauchsfälle bekannt geworden. Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter reagieren häufig fassungslos und hilflos bei Fällen secualisierter Gewalt in ihrem Verein - sie sind nach der Aufdeckung eines Missbrauchsfalls mit der Bewältigung meistens überfordert. Um sexualisierte Gewalt zu verhindern sind umfassende Präventionsmaßnahmen notwendig. Dieses Seminar gibt Ihnen einen rechtlich fundierten Überblick über diese schwierige Thematik. Es befasst sich mit der Frage, was sexueller Missbrauch im Sinne des StGB ist, und gibt Empfehlungen zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung sexualisierter Gewalt im Sport. Außerdem erhalten Sie Empfehlungen zum richtigen Vorgehen bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch. Ferner haben Sie die Möglichkeit, individuelle Fragen im Dialog mit den Dozenten zu klären. Inhalte Was ist sexueller Missbrauch? Erläuterungen der Kriterien für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Vorstellung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung sexualisierter Gewalt im Sport Verhalten bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Verhaltensempfehlungen zum Umgang mit länger zurückliegenden Fällen Empfehlung zur Gestaltung von Trainer- und Überleiterverträgen Rechtliche Grundlagen des erweiterten Führungszeugnisses Nutzen Es werden alle im Zusammenhang mit dem Thema relevanten rechtlichen Fragen behandelt (Strafrecht, Arbeitsrecht - mit Gestaltungsvorschlägen zu Übungsleiterverträgen - Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte, erweitertes Führungszeugnis, Verpflichtungen der Träger der freien Jugendhilfe gem. dem SGB VIII etc.) Veranstalter Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V., Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ZielgruppeVerbands- und Vereinsvorstände
Missbrauchsbeauftragte in Vereinen und Verbänden Referent(en)Golo Busch
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Dorota Sahle Referentin Jugendpolitik des Landessportbundes NRW Kosten105,00 € Mitglieder
160,00 € Nicht-Mitglieder inkl. Materialien und Verpflegung Termine19. Juni 2012 in Köln
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Anmeldungwww.fuehrungs-akademie.de | ||
| 07.09.2012 | Köln | Datenschutz für gemeinnützige Einrichtungen und Haftung im Internet, unterschätzte Risikofelder |
Datenschutz und der Internetauftritt von gemeinnützigen Einrichtungen - zwei Risikofelder, die von vielen Einrichtungen noch nicht erkannt werden. Die rechtlichen Vorgaben bei der Gestaltung eines Internetauftritts werden jedoch häufig missachtet. Es kommt beim Betrieb von Internetseiten häufig zu Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten sowie allgemeinen Persönlichkeitsrechten. Zahlreiche Betreiber von Internetauftritten sind in den letzten Jahren kostenpflichtig abgemahnt worden und mussten bis zu 1.000,00 EUR für die Verwendung geschützter Stadtkarten oder Fotos auf ihrer Homepage zahlen.
Viele Einrichtungen erheben, verarbeiten oder nutzen Daten ihrer Mitglieder und sonstiger Personen mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung. Damit findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Vielen Vorständen, Geschäftsführern und auch Mitarbeitern sind die Vorgaben des Datenschutzgesetzes (BDSG) unbekannt. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 Personen mit der automatisierten Erhebung,Verarbeitung und der Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt werden. Für die tägliche Arbeit als Geschäftsführer,Vorstand und Mitarbeiter einer Einrichtung sind Kenntnisse über die Haftungsgefahren beim Betrieb eines Internetauftritts sowie der Grundlagen des BDSG unabdingbar. Liegt eine Abmahnung vor, ist es meistens zu spät um erfolgreich Ansprüche abzuwehren. Auszüge aus dem Inhalt: Haftung im Internet Einführung in das Internetrecht Anbieterkennzeichnungspflichten (Impressum) Domainrecht, Urheberrecht Haftung im Internet bei urheberrechtlichen und markenrechtlichen Verstößen Veröffentlichung von Personenbildern Fernabsatzrecht Datenschutz im Verein Einführung in das Datenschutzrecht Besonderheiten des Datenschutzes in gemeinnützigen Einrichtungen Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Datenschutzregelungen Veranstalter BFS-Service GmbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln Referent(en)Golo Busch
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsreicht Kosten300 Euro zzgl. MwSt. Termine07. September 2012 1
10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr Anmeldungwww.bfs-service.de | ||
| 12.11.2012 | Köln | Bundesliga Spezial 2012: (Neu-) Bundesligisten als Arbeitgeber |
Thema
Was ist zu tun, wenn der Aufstieg in die höchste Spielklasse in greifbarer Nähe rückt oder vor kurzem erfolgt ist? Durch die Beschäftigung von professionellen Sportlerinnen und Sportlern gewinnen die Besonderheiten von Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht zunehmend an Bedeutung. Diese Themen sind eng miteinander verzahnt: Arbeitsrechtliche Vereinbarungen wirken sich regelmäßig auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte aus und Betriebsprüfungen der Steuerbehörden können sogar die wirtschaftliche Existenz des Bundesligavereins bedrohen. Was gilt es vertraglich bei der Beschäftigung professioneller Sprtlerinnen und Sportler zu beachten? Sind Sportler überhaupt Aarbeitnehmer des Vereins? Wie geht man damit um, dass ein Sportler durch zahlreiche Verträge mehrfach gebunden ist? Hierzu gibt das Seminar Ihnen sichere Orientierungshinweise und lässt Raum für Ihre individuellen Fragestellungen. Inhalte Arbeitsrecht Muster-Arbeitsverträge im Sport Zulässigkeit von Vertragsstrafen Arbeitsverweigerung durch den Profisportler Das Persönlichkeitsrecht des Profisportlers Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern Kündigung - materielles Recht und prozesstaktisches Vorgehen Sozialversicherungs- und Steuerrecht Hilfe wir steigen auf/sind aufgestiegen - wer soll das bezahlen? Ist eine Sport-GmbH die Rettung? Organisationsformen des Sportbetriebs Sind Sportler/innen Arbeitnehmer des Vereins? Vergütungen durch den Verein und von Dritten Spende oder Sponsoring? Ohne Moos nix los ... Nutzen Sie erhalten Empfehlungen zur rechtssicheren Gestaltung von Spielerverträgen sowie einen umfassenden Überlick zur aktuellen Rechtsprechung. Sie können die steuerrechtlichen Vorteile unterschiedlicher Organisationsformen für Ihren Verein einschätzen. Veranstalter Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V., Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ZielgruppeHaupt- und ehrenamtliche Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Bundesligavereine Referent(en)Golo Busch
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Horst Lienig Steuerberater Kosten105,00 € Mitglieder
160,00 € Nicht-Mitglieder inkl. Materialien und Verpflegung Termine12. November 2012
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Anmeldungwww.fuehrungs-akademie.de | ||