Arbeitsrecht

Die Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource unserer Mandanten aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Gleichzeit bilden die Personalkosten häufig die größte Ausgabenposition. Um eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit, eine optimale Personalkostenstruktur und eine Flexibilität des Personaleinsatzes zu erreichen, sind optimale arbeitsvertragliche Regelungen von großer Bedeutung. Wir beraten bei der Begründung und rechtlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, beim flexiblen Personaleinsatz sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir haben durch unsere langjährige Begleitung von Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft vertiefte Kenntnisse auch im kirchlichen Arbeitsrecht sowie im spezifischen Krankenhausarbeitsrecht. Wir beachten bei unserer Beratung nicht nur arbeitsrechtliche sondern auch sozialversicherungsrechtliche Gesichtpunkte.

Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht


Individualarbeitsrecht

  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen (Betriebsübergang nach § 613 a BGB)
  • Beratung bei Abmahnung und Kündigung
  • Beratung bei Vergütungs- und Haftungsfragen
  • Beratung in allen Fragen aus dem Arbeitsverhältnis (von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Erstellung von Arbeitszeitmodellen
  • Gerichtliche Vertretung
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Gestellungsverträge und Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsges. (AÜG) nebst Begleitung der Erlaubnisverfahren

Kollektives Arbeitsrecht

  • Betriebsverfassungs- und Mitarbeitervertretungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

  • Arbeitsrecht für angestellte Ärzte außerhalb des Krankenhauses, insbesondere in medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen
  • Chefarztvertragsrecht
  • Krankenhausarbeitsrecht

Kirchliches Arbeitsrecht

  • Außergerichtliche Beratung und Schlichtung
  • Beratung im Bereich der AVR-Caritas
  • Beratung im Bereich der AVR-Diakonie
  • Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht
  • Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen kirchlicher Einrichtungen
  • Streitigkeiten aus kirchlichen Arbeitsverhältnissen
  • Vertretung vor kirchlichen und staatlichen Gerichten

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

RA Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, g.busch@bpgra.de
RA Christoph Noelke, c.noelke@bpgra.de