Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Beratung bildet eine der Kernkompetenzen der BPG Rechtsanwaltsgesellschaft. Mit unseren Erfahrungen in der Beratung von Einrichtungen und Trägern der Gesundheits- und Sozialwirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten die optimalen gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Bei der Gestaltung der Strukturen von Einrichtungen und Trägern müssen gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Gesichtpunkte beachtet werden. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern auf der Grundlage unserer Erfahrungen erarbeiten wir für unsere Mandanten optimale rechtliche und steuerrechtliche Lösungen. Hand in Hand erstellen unsere Spezialisten im Bereich des Gesellschaftsrechts, Steuerrechts und des Arbeitsrechts die passende Organisationsstruktur.

Wir beraten regelmäßig Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte laufend in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.

Unsere Kompetenzen im Gesellschaftsrecht

  • Auseinandersetzung von Gesellschaften
  • Beratung bei der Rechtsformenwahl
  • Beratung der Gesellschafter / Organträger (Geschäftsführer, Aufsichtsräte etc.) bzgl. ihrer Rechte und Pflichten sowie Haftungsrisiken
  • Durchsetzung von Haftungsansprüchen der Gesellschaft gegenüber Geschäftsführern oder Vorständen
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben
  • Gesellschaftsgründungen
  • Gestaltung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Gestaltung von Kooperationen und der Holdingerrichtung
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen
  • Verschmelzung, Spaltung, Aufgliederung, Liquidation von Gesellschaften
  • Wechsel der Rechtsform

Ihre Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht:

RAin Sylvia Köchling, Fachanwältin für Medizinrecht, s.koechling@bpgra.de
RA Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, g.busch@bpgra.de
RA Christian Staiber, c.staiber@bpgra.de