Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht

Gemeinnützige Organisationen erfahren durch den Staat zahlreiche Steuervorteile. Um eine optimale Nutzung dieser Steuervorteile zu erreichen, müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Bei der Errichtung oder Umstrukturierung von gemeinnützigen Unternehmen, Vereinen oder anderer Organisationen erarbeiten wir die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten. Durch unsere begleitende Beratung gewährleisten wir die steuerliche Gemeinnützigkeit.

Unsere Kompetenzen im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht

  • Beratung im Bereich der Grunderwerbsteuer
  • Errichtung und Umwandlung von Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen
  • Rücklagenbildung
  • Spendenrecht
  • Sponsoring
  • Stiftungssteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht für steuerbegünstigte Körperschaften
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Vereinsbesteuerung
  • Wahl der Rechtsform

Zu unseren Beratungsdienstleistungen im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht gehören auch die Gestaltungsberatung sowie die Durchführung von Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren.

Ihre Ansprechpartner im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht

RAin Simone Scheffer, Steuerberaterin, s.scheffer@bpgra.de
RA Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, g.busch@bpgra.de
Dipl.-Kfm. Oliver Rulle, Steuerberater, o.rulle@bpgwp.de

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