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Vereine sind eine weit verbreitete Rechtsform im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bereich des organisierten Sports. Die tatsächliche Bedeutung der eingetragenen Vereine wird häufig unterschätzt. Gegenwärtig gibt es über 550.000 eingetragene Vereine. Da der Gesetzgeber im Vereinsrecht des BGB nur wenige Vorgaben macht, kommt der Satzungsgestaltung, sowie den Organisationsstrukturen von Vereinen, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, eine große Bedeutung zu. Wir erarbeiten die für unsere Mandanten optimale Satzung und begleiten Vereine auch bei der Erstellung individueller Organisationsstrukturen, insbesondere bei der Einführung hauptamtlicher Vorstände sowie von Aufsichtsorganen. Im Rahmen eines Risikomanagements beraten wir Vereine in allen Fragen des Haftungsrechts.
RA Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, g.busch@bpgra.de
RA Christian Staiber, c.staiber@bpgra.de