Vereinsrecht

Vereine sind eine weit verbreitete Rechtsform im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bereich des organisierten Sports. Die tatsächliche Bedeutung der eingetragenen Vereine wird häufig unterschätzt. Gegenwärtig gibt es über 550.000 eingetragene Vereine. Da der Gesetzgeber im Vereinsrecht des BGB nur wenige Vorgaben macht, kommt der Satzungsgestaltung, sowie den Organisationsstrukturen von Vereinen, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, eine große Bedeutung zu. Wir erarbeiten die für unsere Mandanten optimale Satzung und begleiten Vereine auch bei der Erstellung individueller Organisationsstrukturen, insbesondere bei der Einführung hauptamtlicher Vorstände sowie von Aufsichtsorganen. Im Rahmen eines Risikomanagements beraten wir Vereine in allen Fragen des Haftungsrechts.

Unsere Kompetenzen im Vereinsrecht

  • Aufbau eines Risikomanagements
  • Beratung bei der Gründung von Vereinen
  • Beratung bei Satzungsänderungen
  • Beratung bei Strukturänderungen
  • Beratung bei Verschmelzung und Formwechsel von Vereinen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Beratung über die Haftungsrisiken haupt- und ehrenamtlicher Vorstände
  • Beratung und Vertretung von Vorstandsmitgliedern
  • Corporate Compliance bei gemeinnützigen Organisationen
  • Erstellung von Anstellungsverträgen hauptamtlicher Vorstandsmitglieder
  • Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Vereinen
  • Gestaltung und Prüfung von Vereinssatzungen
  • Interimsgeschäftsführung bei Vereinen und Verbänden
  • Vorbereitung und Begleitung von Mitgliederversammlungen

Ihre Ansprechpartner im Vereinsrecht:

RA Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, g.busch@bpgra.de
RA Christian Staiber, c.staiber@bpgra.de