


| 21.02.2012 | Münster | Kirchliche Stiftungen - Rechtliche Grundlagen, Rechnungslegung, Gemeinnützigkeitsrecht, Zusammenarbeit mit der Stiftungsaufsicht |
Es gibt ca. 18.000 kirchliche katholische Stiftungen. Diese kirchlichen Stiftungen sind rechtsfähige oder nicht rechtsfähige, privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Stiftungen. Die Tätigkeitsfelder kirchlicher katholischer Stiftungen reichen von der Krankenpflege und -fürsorge, der Altenhilfe, Jugendhilfe, Erwachsenenbildung bisz um Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen. Alle kirchlichen katholischen Stiftungen unterliegen den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, den Stiftungsgesetzen der Bundesländer sowie den Stiftungsordnungen der einzelnen Bistümer. Im Jahr 2011 sind die Stiftungsordnungen der (Erz-)Bistümer in NRW geändert worden. Ziel der Änderung war die Anpassung der Stiftungsordnungen der Bistümer an das geänderte Stiftungsgesetz NRW aus dem Jahr 2010 sowie eine Klarstellung der Anforderungen an die Jahresrechnung.
Das Seminar befasst sich umfassend mit den Problemstellungen katholischer kirchlicher Stiftungen, die der kirchlichen Stiftungsaufsicht unterstehen. Der Schwerpunkt liegt auf Stiftungen, die in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ihren Sitz haben. Seminarinhalte Rechtliche Grundlagen kirchlicher katholischer Stiftungen Stiftungserrichtung (Satzungsgestaltung, Stiftungsgeschäft, Orgnaisationsstruktur) Interne und externe Kontrollmechanismen, Haftungsprobleme für Stiftungsorgane Änderungen der kirchlichen Stiftungsordnungen NRW Die Rechnungslegung von Stiftungen Bilanzierung von Vermögensumschichtungen Im Rahmen des Seminars werden wir insbesondere die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5) sowie die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW RS HFA 21) behandeln. Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. ZielgruppeVorstands- und Kuratoriumsmitglieder
Geschäftsführer/innen
verantwortliche Mitarbeiter Referent(en)Golo Busch
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Staiber Rechtsanwalt Kosten150,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine21. Februar 2012
09:30 Uhr bis 13:00 Uhr | ||
| 08.03.2012 | Münster | Stiftungsrecht |
Die Errichtung von Stiftungen wird zunehmend beliebter. Spätestens durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements aus dem Jahr 2007 hat die Stiftungskultur einen zusätzlichen Schub erhalten. Stiftungen werden weit überwiegend zur Förderung gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke errichtet. Hierbei verfolgen die Stifter regelmäßig höchst unterschiedliche Ziele. Die Stiftung ist die ideale Möglichkeit, privates Vermögen, noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen, auf Dauer, nachhaltig und seinen persönlichen Vorstellungen entsprechend für das öffentliche Wohl einzusetzen. Die Stiftungen sind Träger von Einrichtungen der Sozialwirtschaft und des Gesundheitswesens. Im kommunalen Umfeld werden regelmäßig Bürgerstiftungen gegründet. In der Bundesrepublik Deutschland werden in den nächsten Jahren Milliardenwerte vererbt. Die Bereitschaft Stifter zu werden, ist größer als jemals zuvor. Für Stifter und die in der Stiftungsverwaltung Verantwortlichen sind die rechtlcihen Rahmenbedingungen für die Errichtung und Verwaltung von Stiftungen, die steuerlichen Aspekte sowie die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten für und im Zusammenhang mit Stiftungen von Interesse.
Seminarinhalte Das dreistündige Seminar befasst sich mit nachfolgenden Problemstellungen im Bereich der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen: 1. Was ist eine Stiftung, welche Zwecke kann sie verfolgen, wie ist das Stiftungswesen in Deutschland strukturiert? 2. Welche rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind bei Errichtung und Verwaltung von gemeinnützigen Stiftungen zu beachten? 3. Welche besonderen Stiftungsarten gibt es? 4. Darstellung der Grundsätze der Vermögensverwaltung von Stiftungen. Es besteht die Möglichkeit im Rahmen des Seminars auch konkrete Fragen zur eigenen Satzungsgestaltung zu stellen. Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. ZielgruppeVorstands- oder Kuratoriumsmitglieder
Stiftungsmanager oder -berater
Stifter und zukünftige Stifter Referent(en)Golo Busch
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Staiber Rechtsanwalt Kosten150,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer inkl. Pausengetränke und Seminarunterlagen Termine08. März 2012
09:30 Uhr bis 13:00 Uhr | ||