Prüfung Informationstechnologie

Gegenstand von Softwareprüfungen sind Softwareprodukte, die selbst erstellt als auch von Dritten bezogen sein können. Sie werden entweder eigenständig oder im Verbund mit anderen Softwareprodukten eingesetzt. Prüfungsgegenstand können die Softwareprodukte insgesamt, einzelne Module oder einzelne Funktionen sein. Softwareprüfungen umfassen die Beurteilung der für das Aufgabengebiet der Softwareprodukte notwendigen Programmfunktionen, das sind Verarbeitungsfunktionen und die programminternen Kontrollsysteme einschließlich des programminternen Zugriffsschutzsystems.

Wir führen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Prüfungen der bei Ihnen eingesetzten Informationstechnologie durch. In den von uns durchgeführten Projekten hat es sich bewährt, die mit der Jahresabschlussprüfung betrauten Personen aufgrund ihrer internen Kenntnisse auch mit weitergehenden Softwareprüfungen der eingesetzten Programme zu befassen.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Andreas Fennen
E-Mail: a.fennen@bpgwp.de