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Grundlegend für unsere Mandanten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich ist das Recht der Steuerbegünstigung, das in der Abgabenordnung geregelt ist. Diese gesetzliche Regelung wird ergänzt durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung, durch Verfügungen und Schreiben der Finanzverwaltung, durch Entscheidungen der Finanzgerichte und Urteile des Bundesfinanzhofes. Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung im Bereich der Besteuerung von Krankenhäusern und anderer steuerbegünstigter Einrichtungen sind wir für Sie die Spezialisten mit besonderen Fachkenntnissen.
Die Beratungsleistungen der Steuerabteilung sind breit gefächert und reichen von der laufenden Betreuung in Steuerfragen, der speziellen Beratung im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts bishin zur steuerlich optimalen Gestaltung von Unternehmensorganisationen. Unser Leistungsspektrum umfasst daneben auch die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung, die umsatzsteuerliche Beratung bei über das "Kerngeschäft" hinausgehenden wirtschaftlichen Aktivitäten oder die steuerliche Würdigung von Organschaften oder Unternehmensverbünden.
Wir erstellen für Sie die jährlich anzufertigenden Steuererklärungen und machen Sie mit unserem Newsletter auf für Sie wichtige Änderungen des Steuerrechts aufmerksam.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Oliver Rulle, Steuerberater
E-Mail: o.rulle@bpgwp.de