


| 04.10.2012 | Münster | Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen |
Die Situation
Die Marktentwicklung führt schon seit Jahren aufgrund der deutlichen Zunahme privater Anbieter zu einem Konzentrationsprozess. Dies wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Weiterhin wirken sich auch die gesetzlichen Veränderungen der Pflegereform, insbesondere durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, auf die tägliche Arbeit der Pflegeeinrichtungen aus. Durch die Umsetzung des BilMoG haben sich auch für Einrichtungen der Altenhilfe umfassende Veränderungen der bisher geltenden handelsrechtlichen Bilanzierungsregeln ergeben. Gleichzeitig hat sich das Preis-Leistungsbewusstsein der Kunden bei hoher Qualitätserwartung geschärft. Ein zusätzliches Problem in der Kundenbetreuung ist neben einem häufigeren Bewohnerwechsel die Zusammenarbeit mit den Kostenträgern und Angehörigen im Rahmen des Debitorenmanagements. Eine Pflegeeinrichtung muss in der heutigen Zeit sehr viel flexibler auf Veränderungen reagieren. Veränderungen im Auslastungsgrad oder der Bewohnerstruktur haben über den Pflegesatz direkte Konsequenzen für die Personalschlüsselung und somit entsprechende Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Der Jahresabschluss wird heute von vielen Adressaten als wichtiges Kriterium zur Bewertung der Pflegeeinrichtung gewählt. Banken vergeben ihre Kredite nach den Basel II Richtlinien, staatliche Institutionen fordern Jahresabschlüsse zur Genehmigung verschiedener Aktivitäten und die Kontrollgremien der Pflegeeinrichtung wie Kuratorien, Gesellschafter, Kirchenvorstand etc. sehen den Abschluss zunehmend kritisch. Die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Pflegeeinrichtungen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft führt weiterhin zu einer Öffnung des Jahresabschlusses auf der Ebene der Mitbewerber etc. Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pflegeeinrichtung und ist neben der Kosten- und Leistungsrechnung, Personalbedarfsplanung etc. ein wichtiges Steuerungsmittel bei der erfolgreichen Führung einer Pflegeeinrichtung. Ihre Problemstellung Die Führung bzw. die Verwaltung einer Pflegeeinrichtung erfordert ein umfassendes Wissen, im Einzelnen besondere Kenntnisse der Pflegebuchführungsverordnung (PBV). Sie wollen die Grundlagen der Rechnungslegung in Pflegeeinrichtungen erwerben, um ein Verständnis in Bezug auf die Besonderheiten bei der PBV zu bekommen. Sie wollen zusätzlich Antworten auf aktuelle oder offene Fragestellungen und ihre Auswirkungen auf die Bilanzierung und den Jahresabschluss erhalten. Sie erwarten weiterhin ein Seminar, das sich auf die Praxis bezieht und auch individuelle Problemstellungen berücksichtigt. Seminarinhalte Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung nach HGB und PBV Ausgewählte Einzelvorschriften zum Jahresabschluss nach HGB und PBV Anlagevermögen Forderungen aus Leistungen Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Umsatzerlöse Personalaufwendungen Anhang und Lagebericht Offenlegung des Jahresabschlusses Finanzierung von Pflegeeinrichtungen Analyse von Jahresabschlüssen – Strukturbilanzen und Erfolgsspaltung Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Referent(en)Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm Kosten150,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine04. Oktober 2012 in Münster
09:30 Uhr bis 13:00 Uhr | ||