


| Münster | Gesellschaften/Einrichtungen in wirtschaftlicher Schieflage und ihre Sanierung | |
Die Situation
Vor dem Hintergrund immer restriktiverer Rahmenbedingungen sind in den vergangenen Jahren viele Gesellschaften bzw. Einrichtungen in wirtschaftliche Krisen geraten. Diese äußern sich zum einen durch die Verschlechterung der Vermögenslage bis hin zur bilanziellen Überschuldung. Zum anderen sind wirtschaftliche Krisen gekennzeichnet durch Verschlechterungen der Liquiditätslage. Falls diese Krisen nicht kurzfristig bewältigt werden können, erfolgt in der Regel die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, in dem Maßnahmen zur Bewältigung von Unternehmenskrisen dargestellt werden. Falls diese in der Sanierungsphase geplanten Maßnahmen nicht zur Überwindung der wirtschaftlichen Krisen ausreichen, kann es u.U. zu einer Insolvenz der Gesellschaft kommen. In dieser Situation werden nicht nur erhöhte Anforderungen an die Rechnungslegung der Gesellschaft/Einrichtung gestellt, sondern es ergeben sich auch erhöhte Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Ihre Problemstellung Als Geschäftsführer sind Sie unmittelbar für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Die Aufstellung eines Jahresabschlusses und u.U. eines Lageberichtes erfordert in wirtschaftlichen Krisen besondere Sorgfaltspflichten. Weiterhin sind Sie in solchen Phasen verpflichtet, weitergehende Rechenschaftslegungspflichten, die sich zum Teil aus dem GmbHG und der Insolvenzordnung ergeben, zu beachten. Seminarinhalte Grundzüge des Insolvenzrechts Besondere Vorschriften im Bereich der Bilanzierung bei Gesellschaften in der wirtschaftlichen Krise (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, going-concern Prämisse, Überschuldung, Strategien zur Beseitigung der Überschuldung, etc.) Haftung der Organe Grundzüge von Sanierungskonzepten Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Referent(en)Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater TermineInhouse-Veranstaltung | ||
| 20.09.2012 | Münster | Workshop - Umsetzung eines IT-Sicherheitsmanagements in der Praxis |
Situation und Problemstellung
Der Ausfall von IT-Systemen mit weit reichenden Konsequenzen, Schadensfälle durch Internetkriminalität und Fehlverhalten durch IT-Anwender lassen einen hohen Anspruch an die Sicherheit von IT-Systemen immer wieder deutlich werden. Verantwortliche im IT-Bereich müssen umfangreiche technische Maßnahmen zur Erhaltung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Daten durchführen. Ein auf die Anwender ausgerichtetes Regelwerk zum Einsatz des PC, der Kommunikationsmittel und notwendiger Datenschutzmaßnahmen ist ebenso unverzichtbar. Sensibilisierungsmaßnahmen für IT-Anwender werden zur Vorbeugung gegen Fehlverhalten durchgeführt. In Hinsicht auf die vielfältigen Aktivitäten und Adressaten hat sich eine Orientierung an den Standards vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie den Grundschutzkatalogen bewährt. Entscheider sind dabei vor die Aufgabe gestellt, in Abgleich mit der durchgeführten Risikobewertung aus den umfangreichen Vorschlägen des BSI geeignete Maßnahmen auszuwählen und in die Praxis umzusetzen. In diesem Workshop wird ein pragmatischer Ansatz zur Umsetzung der IT-Sicherheitsstrategie vorgestellt. Über die Diskussion der klassischen Aufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten werden Vorschläge für die Risikoanalyse und zur Dokumentation der IT-Sicherheitsleitlinie sowie des IT-Sicherheitskonzepts vorgestellt. Auf diese Weise werden gleichermaßen Inhalte der BSi-Standards 100-1 bis 100-4 umgesetzt als auch den Anforderungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) Rechnung getragen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verfolgung der Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität. Seminarinhalte (Schwerpunkte) IT-Grundschutz als Orientierungshilfe beim Aufbau des IT-Sicherheitsmanagements Qualifikation und Aufgabengebiet des IT-Sicherheitsbeauftragten Organisatorische Grundlagen zum Aufbau des IT-Sicherheitsmanagements Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Sicherheitsverantwortlichen Vorgehen nach BSI-Standards 100-1 bis 100-4 bei der Auswahl von Schutzobjekten, Risikoanalyse, Maßnahmenkonzept und Notfallvorsorge Dokumentation des IT-Sicherheitskonzepts und Werkzeugunterstützung Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Referent(en)Dr. Haiko Timm
Geschäftsführer der Forum für Informationstechnologie GmbH, Bonn Kosten250,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine20. September 2012
09:30 Uhr bis 16:00 Uhr | ||
| 02.10.2012 | Münster | Risikomanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens |
Seminarbeschreibung
Der Gesundheits- und Sozialmarkt ist einem stetigen Wandel ausgesetzt. Die betreffenden Einrichtungen agieren in einem Umfeld, welches durch zunehmende Komplexität, abnehmende Reaktionszeiten sowie steigendem Kosten- und Wettbewerbsdruck gekennzeichnet ist. Risiken sind hierbei ein ständiger Begleiter. Um die vielfältigen Risiken einzudämmen und berechenbar zu machen, wird ein gezieltes Risikomanagement für Unternehmen immer bedeutender. Viele Gründe sprechen für die Einführung und Betreibung eines Risikomanagements. Zum einen gesetzliche Verpflichtungen (z. B. KonTraG), zum anderen aber auch vielfältige Unternehmensinteressen. Durch gezieltes Risikomanagement gelingt es, Risiken im und für den Betrieb einer Einrichtung frühzeitig zu identifizieren und ihre Auswirkungen zu evaluieren, um zeitnah adäquate Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Inhalte Das Seminar zeigt Wege auf, ein effizientes Risikomanagementsystem einzurichten, um Risiken - aber auch Chancen - besser zu beherrschen: » Gründe für die Einführung eines Risikomanagements - Gesetzliche Gründe sowie eigene Interessen, speziell für Einrichtungen des Gesundheitswesens » Aufbau eines Risikomanagementsystems - Struktur und Elemente eines Risikomanagements und Integration in die gesamte Unternehmensumgebung » Phasen des Risikomanagementprozesses - Einführung anhand einzelner Schritte von der Definition der Risikostrategie bis zur kontinuierlichen Überwachung - Einsatz von methodischen Instrumenten für die einzelnen Schritte » Vorgehen bei der Implementierung anhand praktischer Beispiele - Tipps und Tricks, mögliche Fallstricke - An- und Einbindung in das bestehende Berichtswesen - Projektbeispiele Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. ZielgruppeDas Seminar richtet sich an Führungskräfte in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Leitende im Finanz- und Rechnungswesen, Leitende Unternehmensentwicklung Referent(en)Dipl.-Kfm. Andreas Kamp
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Kosten250,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine02. Oktober 2012
10:00 Uhr bis 16:30 Uhr | ||
| 26.10.2012 | Münster | Jahresabschlussanalyse |
Die Situation
Vor dem Hintergrund der immer restriktiveren Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und den erhöhten Offenlegungsvorgaben ist es erforderlich, über Kenntnisse der Analyse von Jahresabschlüssen zu verfügen. Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmern zu vermitteln, wie externe Fachleute den Jahresabschluss unter Zuhilfenahme von Kennzahlen, etc. analysieren und welche Schlussfolgerungen sich hieraus auf bestimmte Entscheidungen (Kreditvergabe, etc.) ergeben. Weiterhin wird anhand von Praxisbeispielen deutlich, wie sich die Inanspruchnahme bestimmter Bilanzierungswahlrechte auf die Jahresabschlussanalyse auswirkt. Ihre Problemstellung Als Geschäftsführer oder Leiter des Rechnungswesens sind Sie für die Aufstellung des Jahresabschlusses und/oder die innerjährliche Berichtserstattung den Aufsichtsgremien gegenüber verantwortlich. Vor Veröffentlichung bzw. Weitergabe an die Gremien sollte der Jahres- bzw. Quartalsabschluss kritisch unter Berücksichtigung von analytischen Instrumenten durchgesehen werden. Seminarinhalte (Auszüge) Ausgewählte Posten des Jahresabschlusses nach der KHBV Grundlagen der Analyse von Jahresabschlüssen Bilanzierungswahlrechte Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Referent(en)Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Eichbaum Steuerberater Kosten150,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine26. Oktober 2012
09:30 Uhr bis 13:00 Uhr | ||
| 30.10.2012 | Münster | Grundlagen der Konzernrechnungslegung |
Die Situation
Viele Einrichtungen im sozialen Bereich, z.B. Krankenhäuser, Altenheime und dazugehörige Servicegesellschaften, schließen sich zu größeren Verbünden zusammen. Je nach Rechtsform und Größe kann sich aus diesen Zusammenschlüssen eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes ergeben. Einige Unternehmen nutzen auch die Möglichkeit, vor dem Hintergrund der Abbildung eines Gesamtüberblicks freiwillige Konzernabschlüsse aufzustellen. Im Hinblick auf die zunehmende Internationalisierung der Rechnungslegung werden die gesetzlichen Regelungen des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes permanent angepasst. Die letzten Änderungen im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilMoG) sind verbindlich für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Ihre Problemstellung Als leitender Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Finanz- und Rechnungswesen sind Sie unmittelbar mit der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes betraut. Die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes ist mit umfangreichen organisatorischen Vorbereitungen verbunden. Darüber hinaus sind spezielle Kenntnisse der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften erforderlich. Seminarinhalte Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen (Rechtliche Rahmenbedingungen, Deutsche Rechnungslegungsstandards, Aufstellungspflicht, Befreiungsmöglichkeiten, Bestandteile des Konzernabschlusses) Konsolidierungskreis Praxisorientierte Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung (Organisatorische Maßnahmen, Vereinheitlichung der Abschlussstichtage, einheitliche Bilanzierung und Bewertung) Unternehmenszusammenschlüsse und Erstkonsolidierung Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung) Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen Konzernanhang (inkl. Eigenkapitalspiegel und Kapitalflussrechnung) und Konzernlagebericht Aktuelle Entwicklungen Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Referent(en)Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Tharmajarah Chelliah Master of Arts Kosten250,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine30. Oktober 2012
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr | ||
| 07.11.2012 | Münster | Wirtschaftliche Aufsicht bei sozialen Einrichtungen in katholischer Trägerschaft - Arbeitshilfe 182 |
Situation und Problemstellung
Gesellschaftliche, sozialpolitische und ökonomische Veränderungen haben die Organisation der sozialen Dienste und Einrichtungen hinsichtlich der Trägerstrukturen, der Geschäftsführung und der Tragweite wirtschaftlicher Entscheidungen wesentlich komplexer werden lassen. Klare Aufsichtsstrukturen sind deshalb ein wichtiges Qualitätsmerkmal. In Wirtschaft und Politik sind dazu in den letzten Jahren einige Empfehlungen entwickelt worden, die zum Teil auf den sozialen Bereich übertragen werden können, so zum Beispiel Elemente aus dem „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG), dem „Transparenz- und Publizitätsgesetz“ (TransPuG) und dem „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (DCGK). Die katholischen Träger sozialer Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, die Anforderungen an die internen Aufsichtsstrukturen und –gremien neu zu bedenken. Die bischöflichen Ordinariate wirken darauf hin, dass in allen Einrichtungen geeignete Aufsichtsstrukturen vorhanden sind. Darüber hinaus nehmen die Ordinariate auch die kirchenrechtliche Aufsicht wahr. Um die sozialen Einrichtungen in katholischer Trägerschaft bei der wirtschaftlichen Aufsicht zu unterstützen, haben die Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz und der Verband der Diözesen Deutschlands gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und der Deutschen Ordensobernkonferenz die Arbeitshilfe 182 erarbeitet. Dieses Seminar will die Inhalte der Arbeitshilfe 182 sowohl für Einrichtungen in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, aber insbesondere auch für Einrichtungen, die als Sondervermögen einer Kirchengemeinde oder in der Rechtsform der Stiftung bzw. des Vereins geführt werden, darstellen. Diese Einrichtungen verfügen häufig nicht über ein Aufsichtsgremium, sondern nur über ein Vertretungsorgan. Das Seminar will dazu beitragen, dass Aufsichtsgremien sozialer Einrichtungen in katholischer Trägerschaft ihre Aufgaben besser bewältigen können. Den Seminarteilnehmern wird ausreichend Gelegenheit zur Diskussion gegeben werden. Seminarinhalte Allgemeine Einführung in die Inhalte der Arbeitshilfe 182 Grundzüge der Haftung der Verwaltungsleiter, Vorstände und Organe caritativer Einrichtungen Anforderungen an Mitglieder von Aufsichtsgremien nach der Arbeitshilfe 182 Anforderungen an Aufsichtsgremien und an die Arbeit von Aufsichtsgremien aus der Sicht des Bistums Münster Lösungsmöglichkeiten für effiziente und praxisnahe Aufsichtstrukturen und Aufsichtsgremien Diskussion Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Referent(en)Dipl.-Kfm. Ulrich Schulze
Bischöfliches Generalvikariat Münster Golo Busch Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Kosten150,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine07.11.2012
09:30 Uhr bis 13:00 Uhr | ||
| 22.11.2012 | Münster | BPG-Werkstättentag |
Seminarteil Arbeitsergebnis/BilMoG
Immer wieder stehen die Vorschriften zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses bei Werkstätten für behinderte Menschen in der Diskussion; gerade auch deshalb weil sich Gesetzgeber und Verbände bislang nicht auf ein einheitliches Ermittlungsschema einigen konnten. Seit der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung ’’Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Werkstätten für behinderte Menschen gemäß § 12 Abs. 4 und 5 WVO (IDW RS KHFA 2)’’ gibt es eine Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses. Aktuell fällt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zukünftig das Wahlrecht zur Bildung von Aufwandsrückstellungen weg. Vor diesem Hintergrund wird zurzeit die Einbeziehung kalkulatorischer Kosten als notwendige Kosten in die Ermittlung des Arbeitsergebnisses diskutiert. Mit diesem Seminarteil wollen wir Ihnen die gesetzlichen Grundlagen nach SGB IX und § 12 WVO zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses bei Werkstätten für behinderte Menschen und zur Rechnungslegung darstellen. Darüber hinaus soll neben der Ermittlung des Arbeitsergebnisses (Abgrenzung der notwendigen Kosten) auch die Verwendung des Arbeitsergebnisses und die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Arbeitsergebnisrechnung thematisiert werden. Seminarteil Die Zukunft des Systems der Eingliederungshilfe Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe, die seit dem 1. Januar 2005 in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) übernommen wurde. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist entsprechend den Grundsätzen der Sozialhilfe eine nachrangige Leistung. Sie enthält insbesondere die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX. Die Eingliederungshilfe gliedert sich dementsprechend in drei Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Auf Bundesebene hat sich die Regierungskoalition durch Koalitionsvertrag verpflichtet, die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe zu reformieren. Das heißt konkret: Stärkung des Grundsatzes ’’ambulant vor stationär’’ bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Bereiche Leistungserbringung ’’aus einer Hand’’ Hinwirken auf eine verstärkte Inanspruchnahme des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets Intensivierung der beruflichen Integration Ziel dieser Maßnahmen ist zum einen, dem behinderten Menschen im Bedarfsfall die erforderliche Hilfe zu leisten, ihm solange wie möglich den Verbleib in der eigenen Wohnung und im vertrauten sozialen Umfeld zu ermöglichen und dabei zugleich die Rahmenbedingungen für eine möglichst eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft weiter zu verbessern. Zum anderen soll gewährleistet werden, dass die Eingliederungshilfe auch künftig effizient und leistungsfähig bleibt. Mit diesem Seminarteil wollen wir versuchen, mögliche Entwicklungen des Systems der Eingliederungshilfe aufzuzeigen und insbesondere die Auswirkungen auf Werkstätten für behinderte Menschen mit Ihnen zu diskutieren. Seminarteil Steuern Gemeinnützigkeitsrecht und Umsatzsteuer Die Hektik in der Steuergesetzgebung der letzten Jahre und die zunehmende Flut von Verwaltungsanweisungen führen dazu, das aktuelle steuerliche Entwicklungen spät erkannt oder steuerliche Gestaltungsspielräume nicht optimal genutzt werden. Gleichzeitig stellt die Finanzverwaltung erhöhte Anforderungen an die Angaben in den Voranmeldungen bzw. Steuererklärungen und veranlasst bei Unstimmigkeiten Umsatzsteuersonderprüfungen bzw. Betriebsprüfungen. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungen im Bereich der Besteuerung von Werkstätten für behinderte Menschen angesprochen. U. a. die Bietergemeinschaften, die häufig ungewollt die Rechtsform der BPG-Gesellschaft begründen und die CAP-Märkte, die möglicherweise als Zweckbetrieb ausgestaltet werden können. Seminarteil Arbeitsrecht Geringfügige Beschäftigung Die geringfügige Beschäftigung stellt einen ebenso praxisrelevanten wie komplexen und mit zahlreichen ’’Fallstricken’’ behafteten Rechtsbereich dar. Wir zeigen auf, was bei der Vergütung der sog. Mini-Jobber zu beachten ist und wir man ggf. auch bei einer Überschreitung der Entgeltgrenze sicherstellen kann, dass die Sozialabgabenfreiheit bestehen bleibt. Arbeitnehmerüberlassung Im zweiten Teil des Vortrags thematisieren wir die Problematik der Personalgestellung an dritte, die oftmals dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. die Arbeitnehmerüberlassung eröffnet große Chancen, birgt jedoch bei Nichtbeachtung der einschlägigen ’’Spielregeln’’ auch Gefahren in sich in Form drastischer Rechtfolgen bei Verstößen. Schließlich beleuchten wir, in welche Richtung sich diese Thematik im Kielwasser von Schlecker usw. entwickeln wird. Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen begrenzt ist. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, sobald Sie durch uns schriftlich bestätigt worden ist. ZielgruppeDas Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Vereinsvorstände sowie leitende Mitarbeiter von Werkstätten für behinderte Menschen. Referent(en)Dipl.-Vw. Bernhard Sackarendt
Geschäftsführer der St.-Vitus-Werk Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbH, Meppen Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Rulle Steuerberater Dr. jur. Fritz Baur Rechtsanwalt/Erster Landesrat und Kämmerer a.D. Golo Busch Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Noelke Rechtsanwalt Kosten250,00 € zzgl. Umsatzsteuer inkl. Getränke/Imbiss und Seminarunterlagen Termine22. November 2012
10:00 Uhr bis 15:45 Uhr | ||