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Bundesrat vertagt Abstimmung über SGB VIII-Reform (KJSG)

Das am 29. Juni 2017 vom Bundestag beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 7. Juli 2017 vom Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Grund hierfür ist eine fehlende Mehrheit der Länderkammer, deren Zustimmung das Gesetz bedarf. Da am 7. Juli 2017 keine Beratung und keine Abstimmung über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) stattfanden, tritt das Gesetz vorerst nicht in Kraft.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de

Das am 29. Juni 2017 vom Bundestag beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 7. Juli 2017 vom Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Grund hierfür ist eine fehlende Mehrheit der Länderkammer, deren Zustimmung das Gesetz bedarf. Da am 7. Juli 2017 keine Beratung und keine Abstimmung über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) stattfanden, tritt das Gesetzt vorerst nicht in Kraft.

Wesentliche Streitpunkte sind offenbar eine befürchtete Absenkung der Standards bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und geflüchteten jungen Volljährigen sowie die in § 78f Abs. 2 SGB VIII-E geschaffenen Steuerungsmöglichkeiten für Länder bezüglich der Kostenerstattung an die Kommunen.

Ziel der Gesetzesreform ist Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt zu schützen und in ihren Rechten zu stärken. Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

  1. Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  2. Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien
  3. Qualifizierung von Schutzinstrumenten und -maßnahmen
  4. Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz
  5. Bedarfsgerechte Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

Die letzte Gelegenheit für den Bundesrat, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, wäre somit die Plenarsitzung am 22. September 2017, unmittelbar vor der Bundestagswahl am 24. September 2017.

 

 

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