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Erzbistum Paderborn veröffentlicht erstmalig einen Finanzbericht

Nach dem Fall Tebartz-van Elst sind die deutschen Bistümer weiterhin um mehr finanzielle Transparenz bemüht. Nun hat das Erzbistum Paderborn mit der Vorstellung seines Jahresabschlusses 2014 erstmalig seine Finanzmittel und Vermögenswerte offengelegt und das Erzbistum Köln als vermögenstes Bistum abgelöst.

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Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
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Nach dem Fall Tebartz-van Elst sind die deutschen Bistümer weiterhin um mehr finanzielle Transparenz bemüht. Nun hat das Erzbistum Paderborn mit der Vorstellung seines Jahresabschlusses 2014 erstmalig seine Finanzmittel und Vermögenswerte offengelegt und das Erzbistum Köln als vermögendstes Bistum abgelöst.

Der Jahresabschluss des Erzbistums Paderborn als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und trägt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Das Erzbistum hat im Jahr 2014 erstmalig auf die kaufmännische Buchführung umgestellt und einen Finanzbericht veröffentlicht. Es wendet freiwillig die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften an.

Bei einer Bilanzsumme von Mio. EUR 4.012 besteht das Vermögen des Erzbistums überwiegend aus Finanzanlagen (Mio. EUR 3.600) und Grundstücken und Bauten (Mio. EUR 276). Bei den Finanzanlagen handelt es sich im Wesentlichen Wertpapiere des Anlagevermögens. Die Grundstücke und Gebäude wurden durch einen Sachverständigen zum vorsichtigen Zeitwert bewertet, da in den meisten Fällen die Anschaffungskosten nicht ermittelt werden konnten. Kunstgegenstände und Kulturgüter wurden nicht angesetzt, weil für sie aufgrund vielfach unentgeltlichen Erwerbs oder weit zurückliegenden Anschaffungszeitpunkten keine Anschaffungskosten ermittelbar waren.

Auf der Passivseite wird ein Eigenkapital in Höhe von insgesamt Mio. EUR 3.423, aufgeteilt auf Bistumskapital in Höhe von Mio. EUR 781 und auf zweckgebundene Rücklagen inkl. des Bilanzgewinns in Höhe von Mio. EUR 2.642, ausgewiesen. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 85 %. Die zweckgebundenen Rücklagen enthalten im Wesentlichen Bau- und Sonderrücklagen und Rücklagen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, da die gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsrückstellungen zur Finanzierung der Pensionsansprüche von Priestern, Lehrpersonal und anderen Mitarbeitern nicht ausreichen. Die Rückstellungen (Mio. EUR 463) betreffen im Wesentlichen mit Mio. EUR 422 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2014 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von Mio. EUR 91 aus. Als wesentliche Ertragsposten sind Einnahmen aus der Kirchensteuer (Mio. EUR 376), Zuweisungen und Zuschüsse (Mio. € 52) und Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (Mio. € 57) zu nennen. Die Ausgabenseite enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüsse an die Kirchengemeinden, andere Seelsorgeeinrichtungen und die Caritas (Mio. EUR 183), Personalaufwendungen (Mio. EUR 159), Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Mio.  EUR 19) sowie sonstige Aufwendungen (Mio. EUR 58) u. a. für Instandhaltung, IT-Technik, Hebegebühren der Finanzämter für den Einzug der Kirchensteuer und Abschreibungen auf Forderungen.

Im Risikobericht werden die Einnahmen aus Kirchensteuern als dominierende Ertragsposition erwähnt und prägen die Risikobewertung des Erzbistums. Einbußen können sich aus Konjunkturschwankungen, der demographischen Entwicklung und steuerlichen Änderungen ergeben. Größere Schwankungen der geplanten Erträge lassen sich aufgrund der hohen Personalquote kurzfristig nur schwer ausgleichen.

Nicht im Finanzbericht enthalten sind die weiteren Rechtsträger des Erzbistums, wie zum Beispiel der Erzbischöfliche Stuhl. Diese Abschlüsse sollen in etwa 2 Jahren in vergleichbarer Qualität vorgelegt werden.

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