Publikationen - Ordensgemeinschaften
- Bilanz ziehen, Erlösbudgets für Folgejahre anpassen
- Krankenhäuser und Krankenkassen sollen jährlich prospektiv ein Erlösbudget für das folgende Kalenderjahr vereinbaren. Tatsächlich erbrachte Behandlungsleistungen und Rechnungskorrekturen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zwingen Krankenhäuser zu regelmäßigen Anpassungen der Erlösausgleiche für noch offene Jahre. Detlef Vinke, f&w 2/2014.
- Zukunftsfähigkeit von katholischen Krankenhäusern - Ein Leitfaden für Aufsichtsräte
- In erster Linie richtet sich unser Leitfaden an Aufsichtsräte in katholischen Krankenhäusern. Diesen Personen wollen wir mit praxisorientierten Informationen eine Hilfe geben, damit sie ihre anspruchsvolle Tätigkeit in den Gremien qualifiziert ausüben können. Gerade für ehrenamtlich tätige Personen erscheint es uns wichtig zu sein, mit der hier vorliegenden komprimierten Zusammenfassung von wichtigen Themen des Krankenhausgeschäfts einen Überblick geben zu können.
- Controlling und Risikomanagement in Einrichtungen des Sozialbereichs
- Der vorliegende Leitfaden will kein Lehrbuch ersetzen, sondern möchte an sehr konkreten, praktischen Beispielen aufzeigen, wie ein effektives Controlling und Risikomanagement im Einzelfall aussehen kann. Wir freuen uns, dass wir angesehene Fachleute aus fast allen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens gewinnen konnten, ihre Erfahrungen in einem Beitrag für diesen Leitfaden zusammenzufassen.
- Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Einrichtungen
- Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (das Krankenhaus, 6.2009).
- Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
- Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zinslose oder verbilligte Darlehen, unterliegt der Zinsvorteil als sogenannter geldwerter Vorteil der Lohnsteuer.