Angestelltenvariante im Zahnarzt-MVZ Vorbereitungsassistenten können beschäftigt werden

Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass in einem Zahnmedizinischen Versorgungs­zentrum (ZMVZ), das mit angestellten Zahnärzten betrieben wird, Vorbereitungsassistenten beschäftigt werden dürfen.

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