Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass in einem Zahnmedizinischen Versorgungszentrum (ZMVZ), das mit angestellten Zahnärzten betrieben wird, Vorbereitungsassistenten beschäftigt werden dürfen.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass in einem Zahnmedizinischen Versorgungszentrum (ZMVZ), das mit angestellten Zahnärzten betrieben wird, Vorbereitungsassistenten beschäftigt werden dürfen.