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Erfahrung schafft Vertrauen

Fachpublikationen

In diesem Bereich stellen wir Ihnen eine Auflistung von verschiedenen kostenlosen Publikationen der BPG-Gruppe zur Verfügung.

Dabei handelt es sich um von Mitarbeitern der BPG Unternehmensgruppe verfasste Artikel für Fachzeitschriften und andere Veröffentlichungen aus allen Leistungsbereichen der BPG (Wirtschaftsprüfung, prüfungsnahe Beratung, Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung).

Besonders hervorheben wollen wir unsere Leitfäden, die wir regelmäßig zu aktuellen Themen veröffentlichen. Es handelt sich um umfangreiche Publikationen, in denen wir ein bestimmtes Thema aus verschiedenen Blickwinkeln und unter Mitwirkung verschiedener Autoren beleuchten. Beispielhaft benennen wir an dieser Stelle unseren Leitfaden für Verantwortliche von Behindertenhilfeeinrichtungen zum Thema Inklusion. Wir haben das anspruchsvolle Thema durch unterschiedliche Beiträge aus Theorie und Praxis bearbeitet. Sie finden Beiträge zum rechtlichen Rahmen (UN-Behindertenrechtskonvention) aber auch praxisbezogene Beiträge aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe, die ihren Umgang mit dem Thema darstellen.

Um eine bestimmte Fachpublikation unentgeltlich im Papierformat erhalten zu können, klicken Sie bitte hier.

2014

Die letzte Instanz
Bei der Entscheidung, ob die Einsicht in die Krankenakte eines verstorbenen Patienten zulässig ist, stehen sich zwei Rechtspositionen gegenüber: das Recht der Angehörigen und Erben auf Akteneinsicht einerseits und die Verschwiegenheitspflicht des Arztes andererseits. Darüber hinaus ist das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen zu beachten.
Aufsichtsgremien im Fokus
In Krankenhäusern stellt das Aufsichtsgremium die wichtigste Kontrollinstanz der Geschäftsführung dar. Aber arbeiten Aufsichtsräte der Gesundheitsbranche professionell?
Bilanz ziehen, Erlösbudgets für Folgejahre anpassen
Krankenhäuser und Krankenkassen sollen jährlich prospektiv ein Erlösbudget für das folgende Kalenderjahr vereinbaren. Tatsächlich erbrachte Behandlungsleistungen und Rechnungskorrekturen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zwingen Krankenhäuser zu regelmäßigen Anpassungen der Erlösausgleiche für noch offene Jahre. Detlef Vinke, f&w 2/2014.
Neue Regeln zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen
Nach dem neuen § 17c Abs. 4b Satz 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) müssen Krankenhäuser bei Streitwerten bis 2000 Euro einen Schlichtungsausschuss (auf Landesebene) anrufen, bevor sie ihre nach Durchführung eines MDK-Prüfverfahrens streitig gebliebene Vergütungsforderung vor dem Sozialgericht beitreiben können. Der Schlichtungsausschuss war bisher nur für Streitigkeiten nach einer durchgeführen Stichprobenprüfung nach § 17c KHG zuständig. Sylvia Köchling, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht, KU Gesundheitsmanagement 1/2014, Seite 56.
Der Aufsichtsrat im Krankenhaus – Basiswissen und Leitlinien für die strategische Weiterentwicklung
Wir stellen Ihnen aktuelles Basiswissen zur Verfügung und geben Ihnen darüber hinaus Hinweise und Anregungen, die bei der strategischen Weiterentwicklung des Krankenhauses hilfreich sein können. Aufsichtsräten in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern geben wir einen Überblick uber die Einführung der sog. Psychiatrieentgelte.
Zukunftsfähigkeit von katholischen Krankenhäusern - Ein Leitfaden für Aufsichtsräte
In erster Linie richtet sich unser Leitfaden an Aufsichtsräte in katholischen Krankenhäusern. Diesen Personen wollen wir mit praxisorientierten Informationen eine Hilfe geben, damit sie ihre anspruchsvolle Tätigkeit in den Gremien qualifiziert ausüben können. Gerade für ehrenamtlich tätige Personen erscheint es uns wichtig zu sein, mit der hier vorliegenden komprimierten Zusammenfassung von wichtigen Themen des Krankenhausgeschäfts einen Überblick geben zu können.

2013

Behindertenhilfe im Wandel, von der Integration zur Inklusion - ein Leitfaden
Der Leitfaden dokumentiert den Weg einer verantwortlichen Behindertenhilfe, die ihre Arbeit zwischen den Polen Selbstbestimmung und Fürsorge klug und um der Menschen willen in vielen ihrer Arbeitsbereiche auslotet.
Merkmale kirchlicher Stiftungen
verabschiedet vom Arbeitskreis Kirchen im Bundesverband Deutscher Stiftungen auf der Herbsttagung am 5. September 2013 im Kloster Loccum
Im Blickpunkt: Bonusregelungen in Chefarztverträgen
Ob die jeweilige Zielvereinbarung berufsrechtswidrig ist oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung
Krankenhäuser können ihre Rechnungen innerhalb von vier Jahren korrigieren
Mit Urteilen vom 22. November 2012 und 13. November 2012 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass ein Krankenhaus grundsätzlich innerhalb von vier Jahren seine Schlussrechnung korrigieren und bei der ersten Rechnungsstellung vergessene Nebendiagnosen nachberechnen kann.
36. Deutscher Krankenhaustag - Wie funktioniert eine Sanierung?
Management Forum: Sparen bis der Arzt kommt? Oder wie Kliniken finanzielle Engpässe bewältigen
Kirchliche Stiftungen als Fundraising-Konzept
Stiftungen sind eine traditionsreiche und bewährte Antwort auf die Frage, wie Vermögen dauerhaft für soziale und kulturelle Anliegen eingesetzt werden kann. Stiftungen blicken auf eine lange Tradition zurück, die in den ersten Jahrhunderten vornehmlich christlich geprägt war. Die ersten Stiftungsgründungen im Mittelalter gehen auf kirchliche Initiativen zurück und dienten zumeist sozialen und frommen Zwecken. Damals schon stellte sich die Frage, wie ein Vermögen angelegt werden kann, so dass es auch über den Tod des Stifters hinaus in seinem Sinn wirken kann.

2012

Beraten statt Verwalten
Die Rolle der Informationstechnologie muss neu definiert werden. Mit ihrer Hilfe sollen Krankenhäuser Geschäftziele genauer definieren und schneller erreichen können.
Die IT auf dem Weg zum beratenden Partner
Das Arbeitsumfeld Krankenhaus hat sich geandert: Der Trend geht in Richtung klinikübergreifende Verzahnung und Optimierung der Abläufe, weg von der abteilungsbezogenen (stationären) Apparatemedizin. Die Informationstechnologie (IT) rückt nun immer mehr in den Vordergrund.
Erfreuliche Klarheit
§ 116 b SGB V: Ärzte können nur in Ausnahmefällen gegen die Zulassung von Krankenhäusern klagen
Durchführung der Qualitätskontrolle gem. § 57 a WPO
Als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benötigen Sie eine Teilnahmebescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle, um gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen zu können.
Kirchliche Stiftungen – ein Leitfaden für die Umsetzung von kirchlichen und caritativen Förderideen
Der Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das Stiftungswesen und zeigt, welche Stiftungsform zu Ihnen passt. Auch finden Sie nützliche Hinweise zur Stiftungsgründung sowie den Fördermöglichkeiten. Sie werden erkennen, dass die Gründung einer Stiftung mit viel weniger Bürokratie verbunden ist, als Sie vielleicht vermuten.

2011

Vereinsrecht: Fallstricke bei der Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
Regelmäßig lehnen Vereinsregister Eintragungen infolge von Satzungsänderungen oder Vorstandswahlen ab, weil bei der Einberufung oder Durchführung der Mitgliederversammlung Fehler unterlaufen sind.
Das Versorgungsstrukturgesetz ist auf dem Weg
Am 3. August 2011 hat das Bundeskabinett das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) beschlossen. Der Beitrag erläutert wesentliche Änderungen, die auf Ärzte und Krankenhäuser zukommen werden.
Aktueller Rechtstipp: Verlegung von MVZ-Sitzen nur mit Ausschreibung
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 10. Februar 2010 entschieden, dass eine im MVZ durch einen angestellten Arzt besetzte Arztstelle nicht ohne weiteres in ein anderes MVZ desselben Trägers verlegt werden kann.
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