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Erfahrung schafft Vertrauen

INHOUSE-SEMINAR - Jahresabschluss der Werkstatt und Arbeitsergebnisrechnung

 

Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen müssen aufgrund § 12 Abs. 1 Werkstättenverordnung (WVO) nach kaufmännischen Gesichtspunkten Bücher führen, über eine Kostenstellenrechnung verfügen und einen Jahresabschluss aufstellen. Darüber hinaus ist das Arbeitsergebnis, seine Zusammensetzung im Einzelnen und seine Verwendung auszuweisen.

Hierzu hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Rechnungslegungsstandard RS KHFA 2 erlassen und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Standard zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses herausgegeben.

Das Seminar erläutert den Weg vom gesetzlichen Jahresabschluss hin zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses sowie der Fortentwicklung der Abschreibungsrücklage unter Berücksichtigung der Verlautbarung des IDW und der Vorgaben des LVR und des LWL.

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter/ -innen aus dem Finanz- und Rechnungswesen von WfbM

Referent(en)

Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater

Wigbert Kreis
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater

Julian Börger
Bachelor of Arts (B.A.)

Ort

bundesweit

Kosten

auf Anfrage

Termine

Auf Anfrage
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland