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Erfahrung schafft Vertrauen

Leistungsentgelt und Sozialkomponente nach den neuen Regelungen in den AVR - Möglichkeiten einer praxisorientierten Gestaltung

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Die Situation
Die Regelungen in den Anlagen 30 bis 33 AVR zum Leistungsentgelt und zur Sozialkomponente führen bisher ein Schattendasein. Die Ausschüttung nach dem Gießkannenprinzip gilt als der einfachste und bequemste Weg. Damit wird jedoch die Chance verpasst, die nicht unerheblichen Mittel aus dem Leistungstopf wirtschaftlich sinnvoller zum Wohle der Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter einzusetzen. Oft bestehen aber auf beiden Seiten noch Bedenken oder es fehlt an Vorstellungen und Ideen, welche Gestaltungsmöglichkeiten die AVR-Regelungen gerade nach der aktuellen Novellierung bieten.

Das Seminar möchte die bestehenden Vorbehalte ausräumen und Ihnen praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

Seminarinhalte (Auszug)

Grundlagen zum Leistungsentgelt im öffentlichen und kirchlichen Dienst
Bildung und Volumen des Leistungsbudgets
Verwendung des Leistungsbudgets bei fehlender Dienstvereinbarung (Auffangregelung)
Umsetzungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis

  • Gestaltungsvarianten Leistungsentgelt
  • Gestaltungsvarianten Sozialkomponenten
  • Vereinbarungen mit leitenden Mitarbeitern

Rechtliche und praktische Aspekte zur Gestaltung einer Dienstvereinbarung mit konkreten Beispielen

Zielgruppe

Geschäftsführer und Vorstände, Personalleitungen und Mitarbeiter der Personalabteilungen

Referent(en)

Martin Simon
Rechtsanwalt

Ort

Münster

Kosten

250,- zzgl. MwSt.

Termine

24.02.2015
09:30 Uhr - 16:30 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland