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Erfahrung schafft Vertrauen

Kirchliche Stiftungen Rechtliche Grundlagen, Rechnungslegung, Gemeinnützigkeitsrecht, Zusammenarbeit mit der Stiftungsaufsicht

Die Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Situation

„Stiftungsboom“ oder nicht, trotz der Niedrigzinsphase entwickeln sich bestehende kirchliche Stiftungen fort und es werden neue kirchliche Stiftungen anerkannt. Aufgrund des Wunsches, nachhaltig einen Zweck besonders zu fördern oder eine Einrichtung dauerhaft durch die Erträge des dazu bestimmten Vermögens zu unterhalten, sind Stiftungen sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart wichtige Möglichkeiten einer langfristigen Bestandssicherung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweckverwirklichung. In jüngster Zeit nehmen auch die Fragen zur Bildung von kirchlichen Verbrauchsstiftungen sowie die Fragen der allgemeinen rechtlichen und steuerlichen Beratung kirchlicher Stiftungen zu. Die Tätigkeitsfelder evangelischer bzw. katholischer Stiftungen reichen von der Krankenpflege und -fürsorge, der Altenhilfe, Jugendhilfe, Erwachsenenbildung bis zum Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen. Bei Ihrer Betätigung unterliegen alle kirchlichen katholischen Stiftungen speziellen Vorgaben, beispielsweise den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, den Stiftungsgesetzen der Bundesländer sowie den Stiftungsordnungen der einzelnen (Erz-)Bistümer bzw. Landeskirchen. Auch die haushaltsrechtlichen Regelungen der wirtschaftlichen Aufsicht sind je nach Fallgestaltung zu berücksichtigen.

Das Seminar befasst sich umfassend mit den Problemstellungen kirchlicher katholischer und evangelischer Stiftungen, die der kirchlichen Stiftungsaufsicht unterstehen. Der Schwerpunkt liegt auf Stiftungen, die in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ihren Sitz haben.

  • Rechtliche Grundlagen kirchlicher Stiftungen
  • Stiftungserrichtung (Satzungsgestaltung, Stiftungsgeschäft, Organisationsstruktur)
  • Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Interne und externe Kontrollmechanismen, Haftungsprobleme für Stiftungsorgane
  • Regelungen der kirchlichen Stiftungsordnungen NRW
  • Die Rechnungslegung von Stiftungen
  • Kapitalerhaltung und Eigenkapitalausweis
  • Bilanzierung von Vermögensumschichtungen

Im Rahmen des Seminars werden wir insbesondere auch die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5) behandeln.

Zielgruppe

Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder, Geschäftsführung, verantwortliche Mitarbeiter

Referent(en)

Christian Staiber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied des Arbeitskreises Kirchen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

30.04.2019
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland