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Erfahrung schafft Vertrauen

Gute Unternehmensführung und Compliance in Non-Profit-Organisationen

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Situation und Problemstellung

Die Unternehmen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs müssen sich immer mehr mit verschärften Rahmenbedingungen der Finanzierung auseinandersetzen. Wirtschaftliche Schieflagen sind vor diesem Hintergrund keine Seltenheit mehr. Damit kommt dem rechtzeitigen Erkennen bestan­dsgefährdender Entwicklungen eine immer größere Bedeutung zu, die insbesondere die Anforderungen an die Mitglieder eines Aufsichtsgremiums erhöhen. Zunehmend müssen sich Aufsichtsgremien bzw. Vorstände und Geschäftsführer mit der Rechtsprechung der Obergerichte (Landgericht München) aus­einandersetzen, die ihnen eine Pflichtverletzung vorwirft, wenn nicht funktionierende Risikofrüher­kennungs- bzw. Compliance-Management-Systeme eingerichtet wurden.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex, der streng genommen nur für börsennotierte Gesell­schaften greift, geht an verschiedenen Stellen auf das Thema Compliance ein und spricht von einem Bestandteil guter Unternehmensführung. Im konfessionellen Bereich spricht die Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz davon, dass sich die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Compliance-Systems aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht für die Geschäftsführung ergibt und der Aufsichtsrat ver­pflichtet sei, sich mit Compliance-Themen als einem wichtigen Baustein der Risikominimierung ausein­anderzusetzen. Empfohlen wird die Durchführung eines sogenannten Compliance-Checks, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten Compliance-Systems zu überprüfen.

Der Begriff Compliance kann mit Regeltreue bzw. Regelkonformität übersetzt werden. Ein Compliance-Management-System soll ein regelkonformes Verhalten und die Verhinderung von Regelverstößen der gesetzlichen Vertreter und aller Mitarbeiter des Unternehmens sicherstellen. Kurz gesagt sollen Regelverstöße vermieden bzw. erschwert und eingetretene Verstöße erkannt werden können.

Seminarinhalte

Mit unserem Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über das gesamte Thema Compliance. Erklärt werden die Grundbegriffe und die Zusammenhänge mit bereits eingerichteten Berichts- und/oder Risikofrüherkennungssystemen:

  • Rechtlicher Rahmen und Gründe für die Einführung eines Compliance-Management-Systems (DCGK, Arbeitshilfe 182, Rechtsprechung der Obergerichte)
  • Abgrenzung Risikofrüherkennung / Risikoüberwachung / Compliance-Management
  • Die sieben Grundelemente eines Compliance-Management-Systems (CMS)
  • Ausgestaltung des CMS in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens sowie von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
  • Umsetzung in der Praxis und Phasen der Einführung eines CMS
  • Aktenordner- oder EDV-gestütztes CMS?
  • Möglichkeiten zur Abbildung des CMS mit einer Software
  • Zusammenführende Aspekte von Governance, Risk & Compliance und das GRC-Framework als unterstützende Software

Zielgruppe

Führungskräfte in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Geschäftsführung, Mitglieder von Aufsichtsgremien, Verantwortliche der Spitzenverbände und der kirchlichen Aufsicht

Referent(en)

Reinhold Jucks
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater

Markus Rothenhöfer
Master in IT-Management, CISA (Certified Information Systems Auditor), CFE (Certified Fraud Examiner)

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

04.09.2018
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
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Deutschland