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Erfahrung schafft Vertrauen

Ärztliche Kooperationsverträge - Chancen und Risiken

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Die Situation

Ärzte, die eine Kooperation eingehen wollen, haben die Wahl unter einer Vielzahl von Kooperationsformen. Zur Auswahl stehen die Berufsausübungsgemeinschaft, die Ärztepartnerschaft oder ein MVZ. Bei der Vertragsgestaltung sollte man die rechtlichen Fallstricke kennen, die ein juristischer Laie jedoch kaum überblicken kann. Durch das in 2016 in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz bestehen zudem gefährliche strafrechtliche Risiken.

Seminarinhalte

  • Die Wahl der richtigen Kooperationsform
    - Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis)
    - Organisationsgemeinschaft (früher: Praxisgemeinschaft)
    - Ärztepartnerschaft
    - MVZ
  • Fallstricke bei der Gestaltung von ärztlichen Gesellschaftsverträgen
    - Vermögensbeteiligung der Gesellschafter
    - Der „Nullgesellschafter“ – aktuelle Rechtslage und Risiken
    - Wie wird der Gewinn gerecht verteilt?
    - Vorteile einer Gesellschafterversammlung
    - Krankheit und Berufsunfähigkeit
    - Ausscheiden und Abfindung eines Gesellschafters
    - Wettbewerbsverbot
  • Tipps für das Verfahren vor dem Zulassungsausschuss

Seminarziele

  • Lieferung von Entscheidungshilfen bei der Wahl der geeigneten Kooperationsform
  • Vermeidung von Fallstricken beim Abschluss von Gesellschaftsverträgen über die Gründung und Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Ärzte, die eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen oder einen Partner in eine Berufsausübungsgemeinschaft aufnehmen wollen sowie an Ärzte, die Kooperationen mit Krankenhäusern eingehen wollen bzw. bereits eingegangen sind.

Referent(en)

Martin Wohlgemuth
LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

28.09.2022
15:00 Uhr - 18:30 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland