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Unser Angebot für Ärzte und Zahnärzte

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Das neue Seminarprogramm wird in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

Ärzte und Zahnärzte

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt André Spak, LL. M.
Rechtsanwalt André Spak, LL. M.
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator

0251 – 48204 – 78
a.spak@bpg-muenster.de

 

Sie sind niedergelassener Arzt oder Zahnarzt und suchen einen versierten Rechtsberater, der die sich ständig ändernden rechtlichen Vorgaben im Gesundheitswesen kennt?

BPG Ärzteberatung: Unser Beratungskonzept

Wir werden nur auf der Behandlerseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen Ärzte und Zahnärzte aus dem gesamten Bundesgebiet. Wir vertreten weder Patienten noch Krankenkassen oder Krankenversicherungen.

Unser gesamtes Leistungsangebot für Sie finden Sie hier. Im Speziellen benennen wir nachfolgend einige Leistungsangebote, die Sie unmittelbar interessieren könnten.

Individuelle Gestaltung von Praxiskaufverträgen für Ärzte und Zahnärzte

Jeder niedergelassene Arzt oder Zahnarzt steht einmal vor der Entscheidung, wann und zu welchen Bedingungen er seine Praxis veräußern soll.

Der Verkauf einer Arztpraxis bzw. Zahnarztpraxis ist mit komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen verbunden und muss daher gut vorbereitet sein, wenn er zum Erfolg führen soll. Dieselben Überlegungen gelten für junge Ärzte oder Zahnärzte, die eine Praxis erwerben wollen.

Ein paar erste Hinweise und Tipps (Vorsicht vor Musterverträgen für den Praxiskauf!) haben wir Ihnen auf einer Unterseite zum Thema zusammengefasst: Hinweise zum Verkauf oder Kauf einer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis.

Beratung von Zahnärzten bei der Gründung eines MVZ

Seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes am 23. Juli 2015 können Zahnärzte ein reines Zahnarzt-MVZ gründen.

Die Vorteile, die ein MVZ für Zahnärzte bietet, haben wir Ihnen auf einer separaten Seite zusammengefasst. Gerne beraten wir Sie auch individuell zu den Möglichkeiten, die sich durch diese Gesetzesänderung für Sie ergeben.

Zudem möchten wir Sie an dieser Stelle auf unsere Seminare für Ärzte und Zahnärzte hinweisen, die das Thema "Gründung eines Zahnarzt-MVZ" ebenfalls aufgreifen und alle wichtigen Infos dazu kompakt vermitteln.

Beratung von Ärzten und Zahnärzten bei der Beteiligung an Laborgesellschaften

Seit dem Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes am 4. Juni 2016 bestehen für Ärzte und Zahnärzte erhebliche strafrechtliche Risiken bei der Beteiligung an einem Fremdlabor. Lesen Sie hier, warum solche Laborbeteiligungen künftig wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar sein können.

Beratung und Hilfe bei der Erstellung von Gemeinschaftspraxisverträgen

Immer mehr Ärzte oder Zahnärzte schließen sich aus unterschiedlichen Motiven zu einer örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG bzw. ÜBAG), einer Partnerschaftsgesellschaft (Ärztepartnerschaft, Zahnärztepartnerschaft), einer Praxisgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in der Freiberuflervariante zusammen.

Ca. ein Drittel aller zahnärztlichen Praxen in Deutschland haben als Praxisform die Berufsausübungsgemeinschaft (bis 31. Dezember 2006: Gemeinschaftspraxis) gewählt.

Die oftmals schwierige Vertragsgestaltung erfordert versierten rechtlichen Beistand, den wir gerne liefern. Wir verhandeln und erstellen für Sie unterschriftsreife Verträge. Bitte bedenken Sie, dass es sehr viel sinnvoller ist, bei der Gründung einer Kooperation bzw. bei Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft Kosten in die Erstellung eines guten Vertrages zu investieren als im Falle der späteren Auseinandersetzung böse Überraschungen zu erleben, etwa weil die Regeln zum Ausscheiden eines Partners unzureichend oder unausgewogen sind. Beispielhaft seien die Abfindungsregelungen bei Tod, Berufsunfähigkeit und Austrittskündigung sowie das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zu nennen.

Vertretung von Ärzten gegen die Kassenärztliche Vereinigung bzw. von Zahnärzten gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung

Wenn Ihnen ein Honorarrückforderungsbescheid (auch sachlich-rechnerischer Berichtigungsbescheid genannt) der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zugestellt oder gegen Sie ein Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren eingeleitet wird, stellt sich für Sie die Frage nach einer kompetenten anwaltlichen Unterstützung.

Typische Verstöße, wegen derer die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung gegen einen Vertrags(zahn)arzt ein Disziplinarverfahren einleitet, sind die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen (Falschabrechnung), Verstöße gegen den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung oder die Beschäftigung ungenehmigter Assistenten.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung sind uns die internen Strukturen und das Vertragsarztrecht (KV-Recht) sowie das Vertragszahnarztrecht (KZV-Recht) bestens bekannt.

Vertretung von Ärzten und Zahnärzten gegen Standesorganisationen

Wenn die Ärztekammer oder die Zahnärztekammer Sie wegen eines angeblichen Berufsrechtsverstoßes, z.B. gegen das Kollegialitätsgebot oder das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, anschreibt, können Sie auf unsere Expertise vertrauen. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Standesorganisationen.

Arztberatung und Arztvertragsrecht: Unsere Leistungen für Sie!

Wir beraten sie bei allen für den Betrieb Ihrer Praxis relevanten Rechtsfragen und erstellen Praxisverträge bis zur Unterschriftsreife. Unsere Kompetenzen umfassen im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder:

  1. Kauf- und Verkauf von Arzt- und Zahnarztpraxen
    • Verhandlungen mit potentiellen Käufern oder Verkäufern
    • Due Diligence Prüfung (Praxisbewertungen)
    • Erstellung von Praxiskaufverträgen
    • Begleitung des Zulassungsverfahrens vor den Zulassungsinstanzen
       
  2. Gründung und Erweiterung (zahn)ärztlicher Kooperationsmodelle
  3. Erstellung/Prüfung von Praxismietverträgen
     
  4. Vertretung von Ärzten und Zahnärzten gegenüber den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen in
    • Honorarrückforderungsverfahren
    • Disziplinarverfahren
       
  5. Vertretung von Ärzten und Zahnärzten gegenüber den Zulassungsgremien in Verfahren auf
    • Zulassung eines Arztes/Zahnarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung
    • Ermächtigung eines Arztes/Zahnarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung
    • Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
    • Genehmigung der gemeinsamen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis)
    • Genehmigung der Anstellung eines Vertragsarztes/Vertragszahnarztes in einer Arztpraxis/Zahnarztpraxis bzw. in einem MVZ
       
  6. Vertretung von Ärzten und Zahnärzten gegenüber der Ärztekammer / Zahnärztekammer in
    • Berufsgerichtsverfahren
       

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