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Unser Angebot für Kirchengemeinden und Bistümer

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Kirchengemeinden und Bistümer

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de

(Erz-)Bistümer und eine Vielzahl von bistumsnahen Einrichtungen (beispielsweise Bischöflicher Stuhl, Domkapitel, Gemeindeverband, Dekanatsrendanturen oder auch Kirchengemeinden) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für ihre Rechnungslegung ist primär nicht das Handelsgesetzbuch, sondern eine selbst gegebene Ordnung (z. B. Haushalts- und Kassenordnung (HKO)) oder eine vorgegebene Geschäftsanweisung (z. B. Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände (GaKi) im Bistum) bestimmend. Auch sind diese Einrichtungen durch Ihre Rechtsform steuerbefreit und müssen nicht – wie andere steuerbegünstigte Einrichtungen – ihre Steuerbefreiung beantragen.

Unser gesamtes Leistungsangebot für Sie finden Sie hier. Im Speziellen benennen wir nachfolgend einige Leistungsangebote, die Sie unmittelbar interessieren könnten.

Umstellung auf doppelte Buchführung

Möglicherweise überlegen Sie, Ihre oder die von bistumsnahen Einrichtungen praktizierte Rechnungslegung von der sogenannten Kameralistik in Verbindung mit der Anwendung eigener Haushalts- und Kassenordnungen (HKO) oder Geschäftsanweisungen auf die doppelte Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) und seinen Vorgaben umzustellen. Möchten Sie anschließend analog dem Handelsgesetzbuch eine Offenlegung der Jahresabschlüsse oder Finanzberichte vornehmen? Wir stehen Ihnen für alle Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Jahresabschlussprüfung (Erz-)Bistümer und Kirchengemeinden

Komponenten Bei der Prüfung Ihres Jahresabschlusses gehen wir effizient und damit zeitsparend vor. Grundlage ist das Verständnis des bei Ihnen eingerichteten internen Kontrollsystems. Unser Prüfungsansatz ist damit risiko- und prozessorientiert und verzichtet weitgehend auf umfangreiche Einzelfallprüfungen, die Ihre Ressourcen schonen.

Für das Aufsichtsgremium in den jeweiligen Einrichtungen gestalten wir einen verständlichen Vortrag.

Übernahme von Revisionshandlungen (Interne Revision)

Eine interne Revision ist eine unabhängige Prüfungsinstitution, die im Auftrag der Unternehmensleitung alle Tätigkeiten innerhalb einer Organisation überwacht. Zum Beispiel Prüfungen im Finanz- und Rechnungswesen oder im organisatorischen Bereich (Systemprüfungen). Gerne sind wir Ihnen bei der Einrichtung einer internen Revision oder bei der Durchführung von Revisionshandlungen behilflich. In den Revisionsplan eines Bistums können dabei auch die einzelnen Kirchengemeinden, die dem Bistum untergliedert sind, einbezogen werden. Hierbei kommt es nicht nur auf die Überprüfung des Zahlenwerks an, sondern auch auf Feststellungen zur formalen Ordnungsmäßigkeit des Handelns der Kirchenvorstände.

Restrukturierung

Bistümer sind in ihrer Haushaltswirtschaft abhängig von den vereinnahmten Kirchensteuern. Diese Mittel sind konjunkturabhängig und können daher im Zeitablauf erheblich schwanken. Wenn bei sinkenden Kirchensteuereinnahmen gleichwohl ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll, müssen die historisch gewachsenen Verwaltungsstrukturen überprüft werden. Bei diesen Prozessen stehen Ihnen unsere Spezialisten der Unternehmensberatung zur Verfügung, die nach einer Analyse der Ist-Situation gemeinsam mit den Gremien (Kirchensteuerrat, Vermögensverwaltungsrat) einen Handlungsplan entwickeln, der die Strukturen vereinfacht, Untergliederungen zusammenfasst und letztendlich Einsparpotenziale aufzeigt.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de

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48147
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