Seminarangebote - BPG
Das Seminarprogramm 2024 der BPG-Unternehmensgruppe bietet Ihnen wieder vielfältige Möglichkeiten, Ihr Wissen zu erweitern oder upzudaten.
Unsere Erfahrung für Ihren Wissensvorsprung
Wir freuen uns, dass wir ab Mitte diesen Jahres unsere Seminare wieder anbieten können. Es erwarten Sie bie uns wie gewohnt eine Vielzahl von Themen, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstüten können.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn die Vorstellung einzelner Themen – für Sie speziell zugeschnitten – als Inhouse-Veranstaltung bzw. Webinar für Sie interessant ist.
Wir freuen uns auf Sie!
Herzliche Grüße
Reinhold Jucks Jürgen Groteschulte
Geschäftsleitung
Die nächsten Termine:
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Besteuerung von Sozialverbänden
— Münster — Seminar - Der Aufgabenbereich eines/einer Geschäftsführers/in, Verwaltungsleiters/in oder Leiters/in Rechnungswesen eines Wohlfahrtsverbandes beinhaltet auch die Steuererklärungspflichten. Dazu zählen die Vorbereitung, Erstellung und Abgabe der laufenden Voranmeldungen sowie die jährlich wiederkehrenden Jahressteuererklärungen.
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Grundlagenseminar GEPA NRW: Neuregelung der Investitionskostenfinanzierung
— Münster — Seminar - Anfang Oktober 2014 hat die Landesregierung NRW das „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA NRW) verabschiedet, das im Oktober 2014 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG DVO NRW) mit weitreichenden Änderungen bei den Investitionskosten in der stationären Altenhilfe in NRW in Kraft gesetzt.
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Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen
— Münster — Seminar - Die Rechnungslegung ist für Pflegeeinrichtungen in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Neben der Information der Gremien wie Kirchenvorstand, Gesellschafterversammlung und Kuratorium oder Aufsichtsrat fordern auch Banken, Aufsichtsbehörden und ggf. die Kostenträger Einblick in den Jahresabschluss.