Umsatzsteuerliche Organschaft
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwältin Simone Scheffer
Steuerberaterin
0251 - 48204-54
s.scheffer@bpg-muenster.de
Bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft werden zwei rechtlich selbstständige Unternehmen umsatzsteuerrechtlich als ein Unternehmen behandelt mit der Folge, dass die Leistungen zwischen den beiden Unternehmen als sogenannte Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen wie z.B. Krankenhäuser, Einrichtungen der Alten- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist eine solche Gestaltung von besonderem Interesse, insbesondere bei der Ausgliederung von Leistungen auf ein Tochterunternehmen, z.B. Ausgliederung des Caterings oder der Reinigung auf eine Dienstleistungsgesellschaft. Ohne die Gestaltung einer umsatzsteuerlichen Organschaft würde sich die Leistung für das Krankenhaus bzw. die Einrichtung um 19 % verteuern, da die Dienstleistungsgesellschaft dem Mutterunternehmen seine Leistung mit Umsatzsteuer berechnet und das Mutterunternehmen als Unternehmen, das selbst überwiegend von der Umsatzsteuer befreite Leistungen erbringt, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Im Non-Profit-Bereich kommt der umsatzsteuerlichen Organschaft daher besondere Bedeutung zu.
Umsatzsteuerliche Organschaft – rechtliche Voraussetzungen
Der Gesetzgeber verlangt für das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft, dass eine juristische Person (Organgesellschaft) nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist.
Umsatzsteuerliche Organschaft – Verschärfung der Voraussetzungen
Die umsatzsteuerliche Organschaft hat sich zu einem steuerrechtlichen Dauerbrenner entwickelt. In der Vergangenheit wurden in regelmäßigen Abständen die drei Eingliederungsvoraussetzungen durch Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie durch Verlautbarungen der Finanzverwaltung kontinuierlich verschärft, was zu erheblichen Verunsicherungen bei den betroffenen Unternehmen geführt hat. Die umsatzsteuerliche Organschaft steht immer wieder auf dem Prüfstand.
Umsatzsteuerliche Organschaft – unsere Unterstützung für Sie
Wir beraten seit vielen Jahren auf diesem Gebiet und beobachten die Verschärfungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Wir unterstützen Sie bei der Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft und überprüfen fortlaufend, ob die tatsächlichen Verhältnisse den aktuellen Anforderungen für die Anerkennung der umsatzsteuerlichen Organschaft noch entsprechen. Wir gestalten erforderliche Verträge und übernehmen die Abstimmung mit der Finanzverwaltung.
Als erfahrene Steuerberater beraten wir Sie in allen Fragen zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Von uns erhalten Sie eine umfassende Beratung aus einer Hand.
Umsatzsteuerliche Organschaft – unsere Kompetenzen im Einzelnen
- Beratung bezüglich der Begründung der umsatzsteuerlichen Organschaft einschließlich der Gestaltung der erforderlichen Verträge sowie der Abstimmung mit der Finanzverwaltung
- Überprüfung, ob die tatsächlichen Verhältnisse noch den aktuellen Anforderungen an das Vorliegen der umsatzsteuerlichen Organschaft entsprechen und Gestaltungsberatung
- Herstellen der personellen Verflechtung durch Geschäftsführeridentität oder leitende Mitarbeiter
- Gestaltung der Leistungsverrechnung gegen Entgelt
- Erstellung der Steuererklärungen für den Organkreis und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Vertretung in Betriebsprüfungen, Finanzgerichtsprozessen und Rechtsbehelfsverfahren
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