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Unser Angebot für Sozialverbände / Sozialvereine

Aktuelle Informationen

APG DVO NRW: Angemessenheitsgrenzen für das Jahr 2024

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Antragspflicht für Ergänzungshilfen / Ergänzungsvereinbarungen zu Pflegesatzvereinbarungen mit Auswirkungen auf des Jahresabschluss 2022 sind möglich

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Termine

Besteuerung von Sozialverbänden

Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen

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Sozialverbände / Sozialvereine

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-64
s.homm@bpg-muenster.de

Als spezialisierte Fachgesellschaft beraten und prüfen wir eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden, das sind Caritasverbände, Sozialdienste katholischer Frauen oder Männer, Verbände der Diakonie, der AWO und des DRK sowie des Paritätischen. Unser gesamtes Leistungsangebot finden Sie hier. Im Speziellen benennen wir nachfolgend einige Leistungen, die Sie unmittelbar interessieren könnten.

Gemeinnützigkeitsrecht

Als gemeinnütziger Verein ist Ihre Einrichtung grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Das Gemeinnützigkeitsrecht wird jedoch immer komplizierter: gegebenenfalls haben Sie durch die Aufnahme einer Tätigkeit unbewusst einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, für den eine partielle Ertragsteuerpflicht besteht, begründet. Diese Entwicklung hat auch die Finanzverwaltung erkannt; wir beobachten seit einigen Jahren, dass gemeinnützige Einrichtungen immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltung geraten und die Zahl an Betriebsprüfungen in diesem Bereich stetig zunimmt. Feststellungen im Rahmen einer Betriebsprüfung können schnell zu hohen Nachforderungen der Finanzverwaltung führen und stellen ein wirtschaftliches Risiko dar. Unsere Spezialisten der Steuerabteilung unterstützen Sie bei der frühzeitigen Identifizierung von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, ermitteln für Sie die korrekte Steuer, begleiten Sie bei Betriebsprüfungen, erstellen für Sie die Mittelverwendungsrechnung und beantworten Ihre Fragen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht (z. B. Fragestellungen rund um das Thema Spenden oder die zeitnahe Mittelverwendung).

Jahresabschluss Vereine und Verbände

Für Sie besteht die Verpflichtung den Jahresabschluss Ihres Vereins, ggf. unter Einbeziehung eines Lageberichts, durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen oder der Jahresabschluss soll freiwillig geprüft werden. Bei der Prüfung Ihres Jahresabschlusses gehen wir effizient und damit zeitsparend vor. Grundlage ist das Verständnis des bei Ihnen eingerichteten internen Kontrollsystems. Unser Prüfungsansatz ist risiko- und prozessorientiert und verzichtet weitgehend auf umfangreiche Einzelfallprüfungen. Wir beachten dabei Vorgaben Ihres Spitzenverbands sowie die Stellungnahme zur Rechnungslegung von Vereinen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 14).

Für das Aufsichtsgremium ihres Vereins gestalten wir eine verständliche Präsentation mit Bezugnahme auf Vergleichszahlen aus unserem Datenpool.

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Für viele der von uns betreuten Vereine und Verbände bestehen Vorgaben zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Eine solche Verpflichtung ergibt sich zum Teil aus Vorgaben der Spitzenverbände (z. B. Ordnung über die Zuweisung von Bistumsmitteln an die caritativen Verbände im nordrhein-westfälischen Teil der Diözese Münster) oder aber aus Regelungen in der Satzung. Aufgrund unserer langjährigen umfangreichen Erfahrungen im Bereich der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung können wir unsere Prüfungshandlungen effizient und zeitsparend durchführen, so dass Ihre Ressourcen geschont werden.

Interne Revision als Bestandteil Ihres Compliance-Systems

In der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz wird ausgeführt, dass sich die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Compliancemanagement-Systems aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht für die Geschäftsführung ergibt und der Aufsichtsrat verpflichtet ist, sich mit Compliance-Themen als einem wichtigen Baustein der Risikominimierung auseinanderzusetzen. Sie planen in diesem Zusammenhang die Implementierung von Revisionshandlungen als Bestandteil Ihres Compliance-Systems. Wir unterstützen Sie dabei, eine interne Revision aufzubauen sowie einen Revisionskalender zu erstellen. Sofern eine eigenständige Abteilung "Interne Revision" für Sie aufgrund der Größe Ihrer Einrichtung nicht in Frage kommt, können Sie uns auch für gezielte Revisionstätigkeiten (Prüfungshandlungen) beauftragen.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-64
s.homm@bpg-muenster.de

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland