Bild: Steine

Erfahrung schafft Vertrauen

Jahresabschlusserstellung

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-44
m.pick@bpg-muenster.de

Sofern für den Jahresabschluss Ihres Unternehmens/ Ihrer Einrichtung weder eine gesetzlich vorgeschriebene noch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung durchzuführen ist, können wir Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses unterstützen. Hierbei werden wir die Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., die im IDW Standard S7 "Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen" festgelegt sind, anwenden.

Unterschiedlicher Prüfungsumfang

Bei der Jahresabschlusserstellung wird nach dem unterschiedlichen Umfang unserer Mitwirkung unterschieden:

  • Jahresabschlusserstellung ohne Beurteilungen
    Den Mindestumfang einer Jahresabschlusserstellung i.S. des S7 stellt die Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte dar. Bei einem Auftrag zur Jahresabschlusserstellung ohne Beurteilungen werden wir den Jahresabschluss aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte entwickeln.
     
  • Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
    Ein Auftrag zur Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitäts­beur­tei­lungen ist dadurch gekennzeichnet, dass wir neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit die vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin beurteilen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
     
  • Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen
    Ein Auftrag zur Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen ist darauf gerichtet, dass wir uns neben der ­eigentlichen Erstellungstätigkeit im Rahmen der Auftragsdurchführung durch geeignete Maßnahmen von der Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise überzeugen.

Bescheinigung über die vorgenommene Prüfung

Je nach Auftragsart übernimmt der Wirtschaftsprüfer mehr oder weniger weitreichende Aufgaben. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen sind bereits bei der Auftragsannahme zu beachten und bestimmen Art und Umfang der Auftragsdurchführung sowie der Berichterstattung. Als Ergebnis unserer Arbeiten zur Jahresabschlusserstellung erteilen wir eine Bescheinigung, in der der Umfang unserer Mitwirkung - wie oben beschrieben - zum Ausdruck kommt.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-44
m.pick@bpg-muenster.de

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland