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Erfahrung schafft Vertrauen

Medizinrecht

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt André Spak, LL. M.
Rechtsanwalt André Spak, LL. M.
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator

0251 – 48204 – 78
a.spak@bpg-muenster.de

Im Medizinrecht, insbesondere im Krankenhausrecht liegt unsere Kernkompetenz. Wir beraten und vertreten Sie als Geschäftsführer, Verwaltungsleiter oder Leitungskraft eines Krankenhauses in allen krankenhausrechtlich relevanten Fragestellungen. Suchen Sie eine kompetente anwaltliche Unterstützung im Krankenhausrecht? Sprechen Sie uns gerne an und überzeugen Sie sich von unserem Leistungsspektrum.

Medizinrecht – MDK-Prüfungen

Medizinrecht – MDK-Prüfungen Wir beraten und
vertreten Krankenhäuser gegen die Krankenkassen in Prüfverfahren nach
§ 275 Absatz 1c SGB V und in Vergütungsstreitigkeiten, in denen es z. B. um Beanstandungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geht. Als Stichworte seien die primäre und sekundäre Fehlbelegung, angebliche Kodierfehler oder sonstige Abrechnungsfehler genannt. Wir unterstützen Sie bei der Anrufung des Schlichtungsausschusses zur verbindlichen Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen.

Medizinrecht – Chefarztverträge, Honorararztverträge

Wir erstellen für Sie als Krankenhausträger Chefarztverträge, Honorararztverträge und Belegarztverträge. Bestehende Verträge mit Chefärzten, Belegärzten oder Honorarärzten überprüfen wir darauf, ob sie noch mit der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung übereinstimmen.

Wir begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen mit einem neu anzustellenden Chefarzt. Sollte es zum Streit kommen, vertreten wir Sie in einem Arbeitsgerichtsverfahren gegen den Chefarzt.

Medizinrecht – Ambulant-stationäre Kooperationsformen

An der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Sektor ergeben sich vermehrt rechtliche Fragestellungen, zu deren Klärung Sie auf unsere Expertise zurückgreifen können. Durch das ambulante Operieren nach § 115 b SGB V, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116 b SGB V und die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) an Krankenhäusern können Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung teilnehmen und sich auf diese Weise neue Einnahmequellen erschließen. Bei der Erstellung der entsprechenden Verträge spielt nicht nur das Krankenhausrecht, sondern auch das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht eine Rolle.

Medizinrecht – Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) am Krankenhaus

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) am KrankenhausWir begleiten Krankenhäuser vom Ankauf einer Arztpraxis für ein Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus über die Errichtung einer GmbH für die MVZ-Trägergesellschaft bis zur Zulassung des Medizinischen Versorgungszentrums durch die Zulassungsinstanzen bei den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Wir erstellen die notwendigen Verträge vom Praxiskaufvertrag bis zum Anstellungsvertrag des Arztes im MVZ und formulieren den Gesellschaftsvertrag für die MVZ-Trägergesellschaft. Wir nehmen die Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, wenn Sie eine gemeinnützige MVZ-Trägergesellschaft gründen wollen.

Medizinrecht – Fusion von Krankenhäusern

Medizinrecht – Fusion von KrankenhäusernÜber die Hälfte aller Geschäftsführer und Träger von Krankenhäusern erwarten laut einer Umfrage des Marktforschungsinstitutes TNS Emnid in den nächsten fünf bis zehn Jahren eine Fusion ihres Hauses. Durch eine trägerübergreifende Fusion soll die Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses gestärkt werden. Daneben gibt es eine Fülle weiterer Argumente, die für eine Krankenhausfusion sprechen können (siehe die nachstehende Grafik).

Bei einem Fusionsprozess brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der nicht nur die krankenhauspezifischen Rechtsfragen kennt, sondern Sie auch in gesellschafts- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht berät. Schließlich müssen die meisten Krankenhausfusionen vom Bundeskartellamt freigegeben werden.

Medizinrecht – Zusammenfassung unserer Leistungen für Sie!

  1. Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung

    • Begleitung von Budgetverhandlungen
    • Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
  2. Ambulant-stationäre Kooperationsformen

    • Gründung und Erweiterung von Medizinischen Versorgungszentren an Krankenhäusern
    • Gründung und Erweiterung von Facharzt¬zentren an Krankenhäusern
    • Vertretung des Krankenhauses bei der Umsetzung des AOP-Vertrages nach § 115 b SGB V
    • Begleitung des Krankenhauses bei der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116 b SGB V
    • Vertretung des Chefarztes in Verfahren auf Erteilung einer persönlichen Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung gemäß § 116 SGB V (sog. Chefarztambulanz)
  3. Entwicklung von Kooperationsmodellen mit niedergelassenen Ärzten und weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen

    • Kooperationsverträge
    • Honorararztverträge
    • Belegarztverträge
  4. Chefarztvertragsrecht

    • Erstellung und Prüfung von Chefarztverträgen
  5. Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen

    • außergerichtliche Vertretung des Krankenhauses gegen die Krankenkassen bei Rechnungskürzungen und in MDK-Prüfverfahren
    • gerichtliche Vertretung des Krankenhauses gegen die Krankenkassen bei Vergütungsstreitigkeiten
  6. Fusion von Krankenhäusern

    • Due Dilligence Prüfung
    • Letter of Intent (LoI)
    • Unternehmenskaufvertrag (Asset Deal oder Share Deal)
    • Vertrag über die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen
    • Abstimmung mit der Krankenhausplanungsbehörde (Bezirksregierung etc.)
  7. Kartellrecht im Gesundheitswesen

    • Anmeldung eines Fusionsvorhabens beim Bundeskartellamt

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