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Unser Angebot für Ordensgemeinschaften

Publikationen - Ordensgemeinschaften

2019

Geplante Reform des Grunderwerbsteuergesetzes
Die geplanten Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes haben insbesondere gravierende Auswirkungen auf Share Deals von Kapitalgesellschaften. (CAREkonkret Nr. 41/19, Seite 7)
Die Körperschaftsteuererklärung 2017 - Neue Herausforderungen für steuerbegünstigte Körperschaften
Die Körperschaftsteuererklärung 2017 bringt für steuerbegünstigte Körperschaften umfangreiche Neuerungen mit sich. (ZStV 2/2019)

2018

Möglichkeiten der Umwandlung rechtsfähiger Vereine
Der Fachartikel zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, einen rechtsfähigen Verein in eine andere Rechtsform umzuwandeln. (Karten Schulte, ZStV 5/2018)
Dynamische Bezugnahmeklauseln gelten weiter
Die dynamische Bezugnahmeklausel wandelt sich mit dem Betriebsübergang nicht zu einem statischen Verweis auf tarifliche Bestimmungen, auch wenn der Betriebserwerber kein Mitglied des zuständigen Arbeitgeberverbandes und damit kein Tarifpartner ist. Gleiches gilt für eine dynamische Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Die Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien steht nicht unter der auflösenden Bedingung der Kirchenzugehörigkeit des Betriebserwerbers.
Angemessene Grenzen setzen
Gemeinnützige Träger dürfen keine unverhältnismäßig hohen Löhne zahlen. Als Maßstab dienen vergleichbare Unternehmen.

2017

Vor- und Nachteile von Asset Deal und Share Deal
Beim Verkauf oder beim Kauf eines Unternehmens sollte man die Begrifflichkeiten Asset Deal und Share Deal kennen. Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Sylvia Köchling schildert in der Zeitschrift CAREkonkret, Ausgabe 23/2017 vom 9. Juni 2017 die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile.

2016

GEPA NRW bringt gravierende Veränderung in der Investitionskostenfinanzierung von stationären Altenhilfeeinrichtungen in NRW - GEPA NRW-Sonderausgabe der Medsorg
In der GEPA NRW- Sonderausgabe des Medsorg werden die wesentlichen Veränderung der Investitionskostenfinanzierung nach Umsetzung der APG DVO dargestellt.
Die Gewinnermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von gemeinnützigen Körperschaften unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung
Die Finanzverwaltung ließ bislang in einigen Fällen lediglich einen Ansatz der Einzelkosten zu, die durch den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb direkt veranlasst sind. Durch eine neue Rechtsprechung des BFH ist nunmehr jedoch auch ein Ansatz der Gemeinkosten möglich, was in diesen Fällen zu einem geringeren Gewinn im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt.
Ziel verfehlt - zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes
Der lang erwartete Entwurf zum Bundesteilhabegesetz ist da. Die Träger müssen sich auf große Veränderungen einstellen. Ein Überblick.
Virtuelle Konten in den Altenhilfeeinrichtungen in NRW
Die (neue) strenge Zweckbindung der Refinanzierungsmittel wird mit der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APD DVO NRW) geregelt. Nicht verbrauchte Mittel sind auf "virtuellen Konten" darzustellen.
Pflege-Buchführungsverordnung wird erneut geändert
Die Änderung der PBV durch das BilRUG führt zu einer Definition der "Umsatzerlöse" mit (negativer) Auswirkung auf die Größenklasse des Unternehmens. Die erneute Änderung löst dieses Problem.
Rechte/Pflichten und Tätigkeit von Aufsichtsgremien - ein Leitfaden
Zur Unterstützung der Arbeit von Aufsichtsgremien haben wir Beiträge aus Theorie und Praxis zusammengestellt, die Sie interessieren werden - unser Leitfaden steht hier für Sie zum Downloaden bereit.
Virtuelle Konten in der Rechnungslegung von Altenhilfeeinrichtungen
Die Einführung des GEPA NRW mit der zugehörigen Durchführungsverordnung hat Auswirkungen auf das Rechnungswesen. Wegen der strengen Zweckbindung der Refinanzierungsmittel müssen ‘‘virtuelle Konten‘‘ eingerichtet werden. In unserem Fachbeitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie vorgehen sollten.
Geschäftsführung mit unbeschränkter Haftung
Die Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers sind größer als oft bekannt. Denn haftungsbeschränkt ist nur die Gesellschaft, nicht der Geschäftsführer. Verletzt er seine Sorgfaltspflichten, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen für entstandene Schäden. Karsten Schulte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater, SOZIALwirtschaft 2/2016

2015

Haftung lieber absichern
Die persönliche Haftung von Stiftungsvorständen gewinnt aufgrund aktueller Urteile an Bedeutung. Rechtsanwalt/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Christian Staiber zeigt Ihnen Konzepte zur Haftungsreduzierung auf.
Das GEPA-Loch
Die neuen Regeln für die Investitionskostenfinanzierung in Nordrhein-Westfalen haben für Pflegeheime tiefgreifende Folgen. Ab 2016 drohen massive Erlöseinbrüche. Andreas Kamp/Stephanie Schroer/Christian Stienhans, Wohlfahrt intern 6/2015
Gute Arbeit gerecht entlohnen
Gehaltsmanagement - Das Vergütungsgefüge in der Sozialwirtschaft basiert auf Tarifwerken mit fixen Jahresgehältern. Variable Komponenten werden nur in Ausnahmefällen genutzt. Wo bleiben Innovationen? Wie leistungsfördernde und motivierende Gehaltsstrukturen in der Praxis aussehen können. Andreas Kamp/Stephanie Schroer/Christian Stienhans, Altenheim 5/2015.
GEPA NRW - Ein Leitfaden
Damit Sie wissen, was durch das GEPA NRW und die zugehörige APG DVO NRW auf Ihre Einrichtung zukommt und welcher Handlungsbedarf nun für ihre Einrichtung besteht, haben wir einen Leitfaden entwickelt, der einen Überblick über die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in NRW gibt und Ihnen anhand von Beispielen die Auswirkungen auf die Liquiditäts- und Ertragslage darstellt.
Wenn Unternehmen in der Krise den Antrag nach § 11 AK-O stellen
In Einrichtungen, die einen Antrag nach §11 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK-O) stellen, verbreiten sich schnell Unruhe und Unsicherheiten in der Mitarbeiterschaft. So kann ein Teufelskreis aus Motivationsverlust und verminderter Leistungsbereitschaft entstehen, was die wirtschaftliche Lage der Einrichtung weiter verschärft.

2014

Kann ein freier Träger der Behindertenhilfe erfolgreich gegen den Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zwischen einem Sozialhilfeträger als Leistungsträger und einem Sozialhilfeträger als Leistungserbringer vorgehen?
Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob der beklagte Landkreis S.-H. als zuständiger örtlicher Träger der Sozialhilfe Planungszusagen und Bedarfsbestätigungen erteilen sowie Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 StGB XII mit der LWV-Eingliederungshilfe-GmbH (einer hundertprozentigen Tochter des LWV i. A. – Abwicklungskörperschaft des ehemaligen überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, des Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern) abschließen darf oder ob er dies zu unterlassen hat.
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland