Aktuell im Fokus
Ergänzungshilfen-Richtlinie tritt zum 1. März 2023 in Kraft – Kurzfristiger Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen
Ergänzungshilfen-Richtlinie tritt zum 1. März 2023 in Kraft – Kurzfristiger Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen
Europäisches Parlament beschließt CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung wird verpflichtend
Für das Geschäftsjahr 2025 beginnend müssen große Unternehmen in einem gesonderten Abschnitt im Lagebericht eine Nachhaltigkeitsberichterstattung aufnehmen, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüfungspflichtig ist.
Unterstützung in Sachen Corona
Das neuartige Corona-Virus ist für uns alle eine große Herausforderung. Wir unterstützen Sie mit unserer CORONA-HOTLINE.
PpSG und Pflegebudget ab 2020
Herausforderung für Krankenhäuser: Pflegepersonalstärkungsgesetz und Pflegebudget ab 2020 - unsere Seminare für Sie
BPG und Solidaris bündeln ihre Aktivitäten
Die BPG- und Solidarisunternehmensgruppe bündeln ab dem 1. Juli 2018 ihre sämtlichen Prüfungs- und Beratungsaktivitäten, um Ihnen ein noch breiteres Dienstleistungsangebot anbieten zu können.
Neues von der KZVK zum Finanzierungsbeitrag
Die KZVK hat ihre Überlegungen zur Neuberechnung des Finanzierungsbeitrages abgeschlossen. Am 3. November 2017 erhalten alle Beteiligten eine Information.
GEPA NRW / APG DVO NRW: Altenheime werden von der Investitionskostenrefinanzierung "entfesselt"
Das Entfesselungspaket I bringt gravierende Änderungen für das GEPA NRW.
Neuberechnung des KZVK-Finanzierungsbeitrags
Nach starkem Druck auf die KZVK wird der Finanzierungsbeitrag voraussichtlich neu berechnet und abgesenkt.
Update zum Sanierungsgeld der KZVK Rheinland-Westfalen, Dortmund
Update zum Sanierungsgeld der KZVK Rheinland-Westfalen, Dortmund.
Urteil zum Sanierungsgeld der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, Dortmund
Rückzahlung des Sanierungsgeldes der KZVK Rheinland-Westfalen, Dortmund.
KZVK-Finanzierungsbeitrag rechtlich angreifbar?
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Finanzierungsbeitrags wird durch eine Anwaltskanzlei in Frage gestellt.
KZVK-Finanzierungsbeitrag - aktuelle Informationen
Zur Schließung der Deckungslücke erhebt die KZVK ab dem Jahr 2016 einen Finanzierungsbeitrag. Wir informieren über die neuesten Entwicklungen.
Sanierungsgelderstattung und Rückstellungsbildung
Die Erstattung des KZVK-Sanierungsgeldes kann zur Bildung einer Rückstellung verwendet werden. Wir geben weitere Informationen zur Berechnung.
KZVK - Grundsatzfragen zur Behandlung des Sanierungsgeldes und des Finanzierungsbeitrags in Rechnungslegung und Jahresabschluss
Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) hat im Jahr 2016 Sanierungsgelder erstattet und erhebt neu einen Finanzierungsbeitrag. Unsere Information behandelt Grundsatz- und Gestaltungsfragen zur Behandlung der Sanierungsgelder bzw. des Finanzierungsbeitrags in Rechnungslegung und Jahresabschluss.
Verrechnung von KZVK-Sanierungsgeld mit zukünftigen Finanzierungsbeiträgen
Die Erstattung des Sanierungsgeldes durch die KZVK führt im Jahr 2016 zu einem hohen außerordentlichen Ertrag. In Frage steht, ob mit einer Rückzahlung des Betrags an die KZVK die individuelle Deckungslücke verringert werden kann.
KZVK-Sanierungsgeldrückerstattung bei zwischenzeitlicher Betriebsübertragung
Der Verwaltungsrat der KZVK hat am 25. Februar 2016 beschlossen, dass das Sanierungsgeld nicht mehr erhoben und das seit dem Jahr 2002 von den Beteiligten gezahlte Sanierungsgeld an diese zurückgezahlt wird. Nicht selten wurden im relevanten Zeitraum 2002 bis 2014 Krankenhaus- oder Altenheimbetriebe von einem Rechtsträger auf eine neu gegründete Tochtergesellschaft (GmbH) übertragen. In diesen Fällen fand regelmäßig auch ein Betriebsübergang nach § 613a BGB statt. In einer solchen Konstellation stellt sich nun die Frage, an wen die Rückerstattung des Sanierungsgeldes erfolgen muss.
Rückzahlung KZVK-Sanierungsgeld
Der Verwaltungsrat der KZVK hat entschieden, dass das KZVK-Sanierungsgeld für vergangene Jahre zurückgezahlt werden soll. In Frage steht, wie die zurückgezahlten Gelder unter gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten einzuordnen sind.
KZVK-Sanierungsgeld - Verzinsung der Rückforderung
Die KZVK hat zugesagt, die zurückzuzahlenden Sanierungsgeldbeträge zu verzinsen. Auf Nachfrage liegen uns jetzt die Zinssätze vor.
KZVK zahlt Sanierungsgeld zurück
Seit heute gibt die KZVK auf der Internetseite (KZVK.de) die Information, dass das Sanierungsgeld zurückgezahlt wird.