Aktuelles zum kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG)
Situation und Problemstellung
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde nach mehrjährigen Verhandlungen im Frühjahr 2016 verabschiedet und im Mai 2016 in Kraft gesetzt. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, innerhalb einer zweijährigen Übergangszeit konkretisierende Bestimmungen in einzelnen Teilen auf den Weg zu bringen. In Deutschland wurde am 5. Juli 2017 das BDSG
(neu) veröffentlicht, welches am 25. Mai 2018 in Kraft getreten war.
Für Einrichtungen der katholischen Kirche gilt aufgrund des Selbstverwaltungsrechts der Kirche das BDSG nicht. Dieses Selbstverwaltungsrecht der Kirchen blieb auch durch die DSGVO erhalten. Voraussetzung war allerdings, dass die von der Kirche geschaffenen Regelungen mit der DSGVO in Einklang gebracht wurden. Aus der KDO wurde daher das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), welches am 24. Mai 2018 in Kraft getreten war.
Mittlerweile ist seit Inkrafttreten des KDG mehr als ein Jahr vergangen. In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen und darüber, welche Entwicklungen sich seit dem Inkrafttreten des KDG ergeben haben.
Seminarinhalte
- Überblick über die Rechtsgrundlagen, insbesondere über das Gesetz
- über den kirchlichen Datenschutz (KDG)
- Aufgaben der Datenschutzaufsicht
- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Grundlegende Anforderungen an den Datenschutz und die
- Datensicherheit
- Entwicklungen seit Inkrafttreten des KDG und Aufzeigen typischer
- datenschutzrechtlicher Probleme und Fragestellungen
Zielgruppe
Führungskräfte in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in Trägerschaft der katholischen Kirche, Verantwortliche der Spitzenverbände und der kirchlichen Aufsicht, Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsverantwortliche
Referent(en)
Andreas Fennen
Dipl.-Kaufmann
Agnes Lisowski
Rechtsanwältin
Alexander Gotttwald
Rechtsanwalt
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. Mwst
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr