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Erfahrung schafft Vertrauen

BilRUG-Kompaktseminar

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Das BilRUG ist da!

Änderungen durch die EU-Richtlinie kompakt und praxisnah

Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 per Kabinettsbeschluss den Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf den Weg gebracht. Damit soll der Rechtsrahmen für die Rech­nungslegung im Einzel- und Konzernabschluss präzisiert und optimiert werden, auch mit dem Ziel, kleine und mittelgroße Unternehmen wie auch Konzerne zu entlasten. Es wird eine höhere Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften innerhalb der EU angestrebt.

Ein wesentlicher Aspekt der geänderten bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB ist die Anhebung der finanziellen Schwellenwerte (§§ 267, 293 HGB) sowie die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). Umfangreichere Änderungen ergeben sich außerdem in der Anhangberichterstattung, das gilt z.B. für das Anlagengitter, Haftungsverhältnisse oder das Gliederungsschema der GuV. Aber auch geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht sind zu beachten.

Die geplanten Änderungen sollen größtenteils auf nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäfts­jahre anzuwenden sein. Für die Größenklassifizierung sollen bereits zum 31. Dezember 2014 die höheren Schwellenwerte rückwirkend anzuwenden sein und damit mittelgroße und kleine Unternehmen entlasten.

Wie sich das BilRUG konkret auf Ihren Einzel- bzw. Konzernabschluss auswirkt, erfahren Sie in unserem Seminar!

Themen

  • Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
  • Inhalte des BilRUG und konkrete Auswirkungen für Unternehmen der Sozialwirtschaft (Non-Profit-Unternehmen)
  • neue Schwellenwerte für die Größenklassenzuordnung im Einzel- und Konzernabschluss
  • Erleichterungen für Tochterunternehmen
  • Änderungen zu Ausweis- und Aufstellungspflichten in Bilanz und GuV
  • Ausschüttungssperre auf phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge, sofern diese noch nicht zugeflossen sind oder noch kein Rechtsanspruch besteht (§ 272 HGB-E)
  • neue Definition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB
  • umfangreiche geänderte und neue Angabepflichten im Anhang (auch Konzern)
  • geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht
  • Verschärfung in Sachen Offenlegung und Transparenz

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Finanz- und Rechnungswesen

Referent(en)

Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Julian Börger
Bachelor of Arts (B.A.)

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210 - 214
48147 Münster

Kosten

100,- zzgl. MwSt.

Termine

24.11.2016
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland