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Erfahrung schafft Vertrauen

Das neue kirchliche Datenschutzgesetz (KDG)

Die Veranstaltung ist bereits vorüber!

Situation und Problemstellung

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde nach mehrjährigen Verhandlungen im Frühjahr 2016 verabschiedet und im Mai 2016 in Kraft gesetzt. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, innerhalb einer zweijährigen Übergangszeit konkretisierende Bestimmungen in einzelnen Teilen auf den Weg zu bringen. In Deutschland wurde am 5. Juli 2017 das BDSG (neu) veröffentlicht, welches am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.

Für Einrichtungen der katholischen Kirche gilt aufgrund des Selbstverwaltungsrechts der Kirche das BDSG nicht. Die katholische Kirche hat daher ihre datenschutzrechtlichen Angelegenheiten in den Anordnungen für den kirchlichen Datenschutz
(KDO) bistumsweise selbst geregelt. Dieses Selbstverwaltungsrecht der Kirchen bleibt durch die DSGVO erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die von der Kirche geschaffenen Regelungen mit der DSGVO in Einklang gebracht werden. Aus der KDO ist daher das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) geworden. Dieses ist im Mai 2018 in den einzelnen Bistümern in Kraft getreten.

Das neue KDG stellt teilweise neue Anforderungen an den betrieblichen oder arbeitsrechtlichen Datenschutz, die Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird erweitert. In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über das neue Recht und die geänderten Anforderungen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie sie die neuen Anforderungen in der Praxis auch umsetzen können.

Seminarinhalte

  • Zweck der neuen Datenschutzbestimmungen über den kirchlichen Datenschutz (KDG)
  • Überblick über die Rechtsgrundlagen für kirchliche Einrichtungen
  • DSGVO und BDSG im Verhältnis zum neuen KDG
  • Begriffe des Datenschutzes
  • Grundlegende Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit nach dem KDG
  • Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet (Homepage, Social-Media, E-Mailverkehr)
  • Auftragsverarbeitung
  • Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Aufzeigen typischer datenschutzrechtlicher Probleme und Fragestellungen
  • Checkliste

Hinweis

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Fax: 0221 97356 – 164
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Zielgruppe

Führungskräfte in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in Trägerschaft der katholischen Kirche, Verantwortliche der Spitzenverbände und der kirchlichen Aufsicht, Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsverantwort-
liche

Referent(en)

Sebastian Voitzsch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Ort

Berlin

Kosten

300,- € zzgl. MwSt

Termine

26.02.2019
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
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