Bild: Steine

Erfahrung schafft Vertrauen

Gute Unternehmensführung und Compliance in Non-Profit-Organisationen

Der Begriff Compliance kann mit Regeltreue bzw. Regelkonformität übersetzt werden. Ein Compliance-Management-System (CMS) soll ein regelkonformes Verhalten und die Verhinderung von Regelverstößen der gesetzlichen Vertreter und aller Mitarbeiter des Unternehmens sicherstellen.

Angesichts der besonderen Verantwortung der Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwesens gegenüber den Hilfe­suchenden, Mitarbeitern, Gesellschaftern und der Gesellschaft kommt dem rechtzeitigen Erkennen bestandsgefährdender Risiken, zu denen unter Umständen auch unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern zählen können, eine für die Geschäfts­führung, die Mitglieder eines Aufsichtsgremiums und den Gesellschaftern zentrale Bedeutung zu. Zunehmend müssen sich Aufsichtsgremien bzw. Vorstände und Geschäftsführer mit Haftungsfragen auseinandersetzen, da die Rechtsprechung zunehmend von einer Pflichtverletzung ausgeht, sofern keine oder nicht funktionierende Risikofrüherkennungs- bzw. Com­pliance-Management-Systeme eingerichtet wurden. Auch für die Finanzverwaltung ist die Einführung angemessener Tax-Compliance-Management-Systeme ein für die Geschäftsführung ggf. haftungsausschließender Umstand. Durch das Ge­setz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität werden börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, ein Compliance-Management-System einzuführen. Dies dürfte auch Ausstrahlungswirkung auf die Unternehmensführung von nicht börsen­notierten Rechtsträgern haben. Im konfessionellen Bereich spricht die Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz davon, dass sich die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Compliance-Systems aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht für die Geschäftsführung ergibt und der Aufsichtsrat verpflichtet sei, sich mit Compliance-Themen als einem wichtigen Baustein der Risikominimierung auseinanderzusetzen. Empfohlen wird die Durchführung eines sogenannten Compliance-Checks, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten Compliance-Systems zu überprüfen.

Seminarinhalte

Mit unserem Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zum Thema „Compliance“. Erklärt werden die Grundbegriffe und die Zusammenhänge mit bereits eingerichteten Berichts- und/oder Risikofrüherkennungs­systemen:

  • Rechtlicher Rahmen und Gründe für die Einführung eines Compliance-Management-Systems (DCGK, Arbeitshilfe 182, Rechtsprechung der Obergerichte)
  • Abgrenzung Risikofrüherkennung / Risikoüberwachung / Compliance-Management
  • Die sieben Grundelemente eines Compliance-Management-Systems nach dem IDW PS 980
  • Ausgestaltung des CMS in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens sowie von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
  • Implementierung eines Tax-Compliance-Management-Systems bei NPOs
  • Umsetzung in der Praxis und Phasen der Einführung eines CMS
  • Aktenordner- oder EDV-gestütztes CMS
  • Vorgehen bei der Abbildung des CMS mit einer Software
  • Zusammenführende Aspekte von Governance, Risk & Compliance und das GRC-Framework als unterstützende Software

Zielgruppe

Führungskräfte in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Geschäftsführung, Mitglieder von Aufsichtsgremien, Verantwortliche der Spitzenverbände und der kirchlichen Aufsicht

Referent(en)

Matthias Kock
Dipl.-Betriebswirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Ingo Simon
Dipl.-Ingenieur

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

220,- € zzgl. MwSt

Termine

23.10.2023
09:30 Uhr - 13:00 Uhr

Zur Anmeldung

Hier können Sie sich verbindlich für diese Veranstaltung anmelden:

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland