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Erfahrung schafft Vertrauen

Beantragung der Überbrückungshilfe III plus noch bis zum 31. Oktober 2021 möglich

Mit der sog. Überbrückungshilfe III Plus wurde die vierte Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" eingeläutet.

Ihr Ansprechpartner

B.A. Julian Börger
B.A. Julian Börger
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
j.boerger@bpg-muenster.de

Mit der sog. Überbrückungshilfe III Plus wurde die vierte Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" eingeläutet.

Die Bedingungen entsprechen den Bedingungen der Überbrückungshilfe III. Neu geschaffen wurde die sog.  „Restart-Prämie“, die Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Die Restart-Prämie kann alternativ zu der gewährten Personalkostenpauschale beantragt werden.

Hinweis: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten (Steuer­berater(in), Wirtschaftsprüfer(in), vereidigte(n) Buchprüfer(in) oder Rechtsanwalt/-anwältin) beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Wir sind Ihnen gerne bei der Antragsstellung behilflich und stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zu den aktuellen Unterstützungsprogrammen zur Verfügung.

 

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B.A. Julian Börger
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