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Festlegung des Fixkostendegressionsabschlags auf 35 Prozent

Am 1. August wurde in der Kabinettsitzung der Gesetzentwurf zur Änderung des Fixkostendegressionsabschlags auf 35 Prozent für drei Jahre über das Jahr 2018 hinweg beschlossen.

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Dipl.-Kfm. Helmut Menzel
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Am 1. August 2018 wurde der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals, welches 2019 in Kraft treten soll, vom Kabinett beschlossen. Neben Änderungen des fünften Sozialgesetzbuches und des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Entlastung der Pflegekräfte durch bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege) werden auch Änderungen im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) veröffentlicht.

Ein wichtiger Aspekt ist die Änderung des § 10 Abs. 13 KHEntgG, der den Fixkostendegressionsabschlag (FDA) regelt (siehe hierzu Artikel auf unsere Homepage vom 16. November 2017). Der FDA wurde mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) am 1. Januar 2016 eingeführt und fand erstmals für das Budgetjahr 2017 Anwendung. Für den FDA wurde durch den Gesetzgeber für die Jahre 2017 und 2018 ein Korridor von 35 Prozent bis 50 Prozent vorgegeben. Die Obergrenze von 50 Prozent für Mehrleistungen ist für Leistungen mit einer hohen Fixkostendegression vorgesehen, die die Krankenhäuser individuell auf Ortsebene mit den Vertragspartnern verhandeln müssen. Der FDA ersetzt somit den bisher vereinbarten Mehrleistungsabschlag und verlagert damit die Degression alleinig auf die Ebene der einzelnen Krankenhäuser. In der Vergangenheit kam es bei Leistungsausweitungen zu einer doppelten Degression, da sowohl die zusätzlichen Leistungen auf Ebene der einzelnen Krankenhäuser mit einem Mehrleistungsabschlag belegt wurden als auch eine Preissenkung im Landesbasisfallwert vorgenommen wurde, wovon ausnahmslos alle Krankenhäuser betroffen waren, unabhängig davon, ob sie eine Leistungssteigerung ausgewiesen haben oder nicht.

Durch den Gesetzesentwurf und die Festlegung des FDA auf 35 Prozent für drei Jahre über das Jahr 2018 hinweg, schafft der Gesetzgeber bessere Planungssicherheit und vermeidet Bürokratie. Darüber hinaus werden der Verhandlungsaufwand und das Konfliktpotential in Verhandlungen reduziert. Insgesamt zeigt sich, dass wenig Gebrauch von der Möglichkeit zur Vereinbarung von höheren Abschlägen gemacht wurde, sodass die bisher vereinbarten Abschlagssätze ungefähr auf dem Niveau von 35 Prozent liegen.

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