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Unterhaltung von Friedhöfen und Liegenschaften in Eigenregie oder Fremdvergabe?

Bedingt durch Zusammenschlüsse von Kirchengemeinden mit sich anschließenden Restrukturierungsmaßnahmen in Form von Verschlankung der Strukturen, kann u. a. auch die Frage aufkommen, in welcher Form Friedhöfe und andere Liegenschaften in Zukunft bewirtschaftet werden sollen oder können.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-44
m.pick@bpg-muenster.de

 

Eine Analyse kann die Vorteilhaftigkeit eines Insourcing oder eines Outsorcing von Aufgaben in den Bereichen Pflege von Außenanlagen, Bewirtschaftung von Friedhöfen und Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten erkennen lassen.

Einsparpotenziale können dabei aus einer Gegenüberstellung der Gesamtaufwendungen einer Kirchengemeinde bei einer Fremdvergabe der Arbeiten und den Gesamtaufwendungen durch eigenes Personal aufgezeigt werden. Bei den Gesamtaufwendungen werden neben den Personalkosten sämtliche darüber hinaus anfallenden Aufwendungen für Betriebskosten sowie Abschreibungen für diverse Arbeitsgeräte und Maschinen berücksichtigt, die bei einer Fremdvergabe über Pauschalen oder gesonderte Rechnungen für Gewerke abgerechnet würden. Bereits durchgeführte Vergleichsberechnungen ergaben deutliche Einsparpotentiale bei einer Durchführung in Eigenregie im Vergleich zu einer bereits fremdvergebenen Durchführung der Pflege von Außenanlagen, der Bewirtschaftung von Friedhöfen sowie der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten.

In Bezug auf eine Umsatzsteuerpflicht von Kirchengemeinden als Träger von Friedhöfen verweisen wir auf den dazugehörigen Artikel von Herrn Rechtsanwalt Karsten Schulte.

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