Vorsicht bei Rechnungen nach Anmeldungen zu Handels- oder Vereinsregister
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Karsten Schulte
Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater
0251 - 48204-28
k.schulte@bpg-muenster.de
Unter anderem Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und eingetragene Vereine haben Veränderungen bei den entsprechenden Registern anzumelden. Gerade in Fällen tiefgreifender Veränderungen - zum Beispiel Umstrukturierungen, Umwandlungen – sind dies für die verantwortlichen Personen keine alltäglichen Situationen. Daher werden nach einer Anmeldung zum Register eingehende offiziell aussehende Eingangsrechnungen, die sich auf die Eintragung im Handels- oder Vereinsregister beziehen, bereitwillig bezahlt.
Dies haben sich Unternehmen zu Nutze gemacht, die die öffentlichen Register gezielt auf eingetragene Veränderungen und auch Neueintragungen durchsuchen. Sie fertigen Rechnungen, in denen sie die Eintragung zitieren. Meist kleiner gedruckt weisen sie darauf hin, dass die Eintragung in deren „Unternehmensregister“ (oder ähnliche Bezeichnung) von der pünktlichen Zahlung des Rechnungsbetrages abhängig ist. Diese Rechnungen werden in der Regel auf recyceltem Papier gedruckt, wie es auch von Ämtern und Gerichten verwendet wird. Auch der Briefkopf wirkt auf den ersten Blick „offiziell“. Meist werden dort Begriffe wie „Gewerberegisterzentrale“, „Handelsregisterzentrale“ oder ähnliches verwendet. Solche Rechnungen werden in großer Anzahl versendet.
Daher warnen wir davor, nach einer Anmeldung zum Handels- oder Vereinsregister eingehende Rechnungen ohne genaue Prüfung zu begleichen. Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie sich bei einer eingehenden Rechnung nicht sicher sein sollten.
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