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Mandatsübergang

FAQ zum Übergang von Mandanten der BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf die Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Welche Veränderung tritt ein?

Solidaris und BPG bündeln künftig ihre Rechtsberatung unter dem Dach der Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellt zum 31. Dezember 2021 ihre gesamte Geschäftstätigkeit ein. Bestehende Mandate enden mit diesem Tag, neue Mandate werden bereits jetzt nicht mehr angenommen.

Welche Auswirkung hat das auf Ihre anwaltliche Vertretung?

Als Mandant der BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH endet Ihre anwaltliche Vertretung infolge der Einstellung des Geschäftsbetriebs mit dem 31. Dezember 2021; eine Übergangsfrist kann nicht eingeräumt werden. Ohne Auftrag zum Mandatsübergang ist daher eine kontinuierliche anwaltliche Vertretung nicht gewährleistet. Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Wahrung eines umfassenden Berufsgeheimnisses verpflichtet. Die Mitarbeitenden der BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dürfen die im Rahmen des BPG-Mandates erworbenen Kenntnisse ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht im Rahmen eines neu erteilten Mandates verwenden. Bestehende Mandate ohne ausdrückliche Zustimmung zur Überleitung auf Solidaris sind niederzulegen bzw. zu kündigen.

Wie kann Ihre anwaltliche Vertretung kontinuierlich sichergestellt werden?

Indem Sie – vorzugsweise auf dem bereitgestellten Vordruck – die Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Wirkung vom 1. Januar 2022 mandatieren. Gleichzeitig sollten Sie die BPG Rechtsanwaltsgesellschaft – vorzugsweise ebenfalls auf dem bereitgestellten Formular – mit der Übermittlung von mandatsbezogenen Fallakten und allen weiteren notwendigen mandatsbezogenen Informationen an die Solidaris beauftragen. Nur so ist Ihre umfassende anwaltliche Vertretung nahtlos gewährleistet.

Was passiert mit laufenden Verfahren? Wird bzw. kann Solidaris diese auch übernehmen?

Ja, Solidaris kann auch laufende Verfahren übernehmen. Auch hierzu ist eine explizite Zustimmung notwendig. Sollten wir diese von Ihnen erhalten, übergibt die BPG Rechtsanwaltsgesellschaft alle mandatsbezogenen Fallakten an Solidaris. Die rechtliche Vertretung in laufenden Verfahren ist damit nahtlos gewährleistet.

Wer wird Sie zukünftig in der Rechtsberatung betreuen?

Die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bleiben ebenso unverändert wie die Ihnen zugewiesenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Wie erreichen Sie Ihre Ansprechperson?

Die Anschrift sowie die Ihnen vertrauten Telefonnummern bleiben unverändert. Die neuen E-Mail-Adressen werden Ihnen in der Auftragsbestätigung von der Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mitgeteilt.

Welche Kosten entstehen durch den Mandatsübergang?

Für Sie entstehen durch die Zustimmung zur Überleitung keinerlei Kosten. Die Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernimmt ab 1. Januar 2022 unverändert die mit der BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH getroffenen Honorarvereinbarungen. Die BPG Rechtsanwaltsgesellschaft berechnet keinerlei Gebühren für die Übermittlung von Fallakten laufender oder abgeschlossener Fälle.

Kann ich dem Mandatsübergang widersprechen?

Ein Widerspruch ist nicht erforderlich. Der Mandatsübergang kommt nur durch Ihre ausdrückliche Zustimmung zustande.

Was passiert, wenn ich meine Zustimmung nicht fristgerecht erkläre?

Geht Ihre Erklärung erst nach dem 31. Dezember 2021 ein, beginnt Ihr Mandat zu dem von Ihnen angegebenen Termin oder ab Eingang. Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass in diesen Fällen unter Umständen Rechtsnachteile in laufenden Verfahren im Falle von Fristversäumnissen drohen. Da die BPG Rechtsanwaltsgesellschaft dann keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt, kann Ihr Auftrag an BPG zum Mandatsübergang gemäß dem von uns zur Verfügung gestellten Formular nicht mehr rechtswirksam angenommen und umgesetzt werden. Bei einer Mandatierung der Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach Ablauf des 31. Dezembers 2021 stehen dieser weder abgeschlossene noch laufende Fallakten der BPG, noch weitere mandatsbezogene Vorinformationen zur Verfügung. Das gilt auch bei unveränderten Ansprechpersonen, die ihre im BPG-Mandat erworbenen Kenntnisse und Informationen im Rahmen des Solidaris-Mandates nicht mehr verwenden dürfen.

Wie sieht der nächste Schritt nach dem Mandatsübergang aus?

Auf Grundlage Ihres expliziten Auftrags übergibt die BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die mandatsbezogenen Fallakten in dem von Ihnen vorgegebenen Umfang einschließlich Ihrer Kontakt- und Rechnungsdaten sowie Ihrer Mandatserteilung an die Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Von dort erhalten Sie eine umfassende Auftragsbestätigung mit allen notwendigen Begleitunterlagen. Bei der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten und Unterlagen ist die Einhaltung höchster Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz gewährleistet.

Welche Vorteile ergeben sich aus dem Mandatsübergang?

Die Beauftragung zum Mandatsübergang sichert Ihnen die kontinuierliche anwaltliche Vertretung in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihrer derzeitigen Rechtsanwältin bzw. Ihrem derzeitigen Rechtsanwalt.

Wieso bündeln Solidaris und BPG ihre Rechtsberatung?

Durch die Bündelung schaffen wir eine noch schlagkräftigere aufgestellte Rechtsberatung. Zudem ist ein direkterer Zugriff auf das umfassende Netzwerk des bundesweit tätigen Solidaris/BPG-Unternehmensverbunds möglich. Somit können wir künftig noch stärker von der umfassenden 360°-Beratung des Verbunds profitieren: Unsere über 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern können jederzeit direkt auf Fachwissen und Erfahrung von rund 150 Expertinnen und Experten aus den Bereichen IT-Beratung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung zurückgreifen.

Wie steht es um den Datenschutz beim Mandatsübergang?

Hinweise zum Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten und zum Datenschutz gemäß DSGVO und BDSG finden Sie auf den Internetseiten unter
www.bpg-muenster.de/datenschutzerklaerung und www.solidaris.de/datenschutz.

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
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