GEPA NRW: Umsetzung der Anforderungen APG DVO NRW an die Rechnungslegung und Buchführung
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Die Situation
Nach dem Regierungswechsel in NRW hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen für die gesonderte Berechnung der Investitionskosten von Altenhilfeeinrichtungen in NRW durch das sog. „Entfesselungspaket I“ dahingehen angepasst, dass die zwischenzeitlich hohen Anforderungen an Buchhaltung und Rechnungswesen durch die neue Gesetzesformulierung nicht mehr so belastend für die Einrichtungen sind.
Wichtig ist jedoch weiterhin eine genaue Zuordnung von Aufwendungen zu den einzelnen Refinanzierungsbereichen, damit die relevanten Werte im Rahmen der regelmäßigen Festsetzungsbeantragung vorliegen. Zudem ist es empfehlenswert das Controlling dahingehen auszubauen, eine drohende Deckelung der Refinanzierungsmittel bei der regelmäßigen Neufestsetzung zu vermeiden.
Mit unserem Seminar werden wir Ihnen ausgehend von den neuen gesetzlichen Grundlagen die Anpassungsmöglichkeiten und buchhalterischen Auswirkungen des GEPA NRW / APG DVO anhand von Beispielen darstellen und erläutern.
Seminarinhalte
- Änderungen durch das „Entfesselungspaket I“
- Grundlagen und Begriffe der Refinanzierung (APG DVO kompakt)
- Langfristiges Anlagevermögen vs. Sonstiges Anlagevermögen
- Gebäude vs. Betriebsvorrichtung
- Instandhaltung vs. Aktivierung (Anschaffungs- und Herstellungskosten)
- Virtuelle Konten – Auswirkung einer Erreichung der Kappungsgrenze
- Einrichtung eines Investitionscontrolling
- Anpassung der Buchhaltung
- Nachkalkulation der Pflegesätze
- Antragsverfahren PFAD.invest
Zielgruppe
Geschäftsführung von Pflegeeinrichtungen, Heimleitung, Mitarbeiter der Buchhaltung, Verwaltungsmitarbeiter
Referent(en)
Reinhold Jucks
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Sven Homm
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Ort
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr