Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Nach über 12-jähriger Diskussion nimmt in diesem Jahr die grundlegende Reform der Eingliederungshilfe in der Fassung eines Bundesteilhabegesetzes konkrete Formen an. Ein Referentenentwurf wurde vom BMAS unter dem Datum vom 26.4.2016 vorgelegt, der Regierungsentwurf am 26.06.2016 beschlossen und mit Drucksache vom 12.08.2016 (BR. Drs. 428/16) dem Bundesrat zugeleitet und damit das parlamentarische Beratungsverfahren des zustimmungsbedürftigen Gesetzes begonnen. Inzwischen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz in einer 1. Lesung am 22.9. beraten und an die Zuständigen Ausschüsse verwiesen, der Bundesrat am 23.9.2016. Die Beratungen sollen bis zum 30.11.2016 abgeschlossen sein, damit Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren im Dezember abschließen können und es wie geplant zum 01.01.2017 in Kraft tritt.
Das BTHG enthält grundlegende Veränderungen und Weiterentwicklungen der Leistungen für behinderte Menschen, aber auch gravierende Auswirkungen für die Anbieter von Leistungen:
Die wesentlichen Punkte sind
- Personenzentrierung statt Einrichtungsorientierung mit einem Bedarfsfeststellungs- und Hilfeplanverfahren nach bundeseinheitlichen Maßstäben und Grundsätzen
- Ein neues Vertragsrecht
- Neuordnung und –ausrichtung der Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Neuordnung des SGB IX und Einfügung des Eingliederungshilferechts in das SGB IX
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger
- Neugestaltung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Außerdem sollen zeitgleich die maßgeblichen Bestimmungen über die Hilfe zur Pflege im SGB XII sowie im SGB XI zur Abgrenzung der Eingliederungshilfe von dem neuen Pflegebegriff nach dem SGB XI in Kraft treten und die Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege gelöst werden.
Das Seminar vermittelt die Inhalte der Reform und zeigt die Konsequezen für die Praxis auf. Schwerpunkte des Seminars sollen dabei die Themen „Vertragsrecht“ und „Schnittstelle Eingliederungs-hilfe/Pflege“ bilden.
Zielgruppe
Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Vorstände und Aufsichtsgremien von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe
Referent(en)
Dr. jur. Fritz Baur
Rechtsanwalt, Erster Landesrat und Kämmerer a. D., ehem. Vorsitzender der BAGüS
Bernd Finke
Ehem. Geschäftsführer der BAGüS
Ort
Gartenstraße 210 - 214
48147 Münster
Kosten
150,- zzgl. MwSt.
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr