Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Referentenentwurf Bundesteilhabegesetz
Seminarbeschreibung
Seit vielen Jahren wird eine grundlegende Reform der Eingliederungshilfe diskutiert. Nunmehr liegt seit wenigen Tagen der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) vom 26.04.2016 vor. Er enthält grundlegende Veränderungen und Weiterentwicklungen der Leistungen für behinderte Menschen, aber auch gravierende Auswirkungen für die Anbieter von Leistungen:
Die wesentlichen Punkte sind
- Personenzentrierung statt Einrichtungsorientierung mit einem Bedarfsfeststellungs- und Hilfeplanverfahren nach bundeseinheitlichen Maßstäben und Grundsätzen
- Ein neues Vertragsrecht, welches die Aufgabe der Unterscheidung zwischen ambulant, stationär und teilstationär mit allen seinen Konsequenzen umsetzt
- Neuordnung und -ausrichtung der Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Neuordnung des SGB IX und Einfügung des Eingliederungshilferechts für behinderte Menschen in einen neuen Teil II des SGB IX
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger durch Reformen bei den allgemeinen Bestimmungen des SGB IX
- Neugestaltung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Seminar vermittelt in einer ersten Durchsicht die Inhalte der Reform und zeigt in einer ersten Betrachtung die Konsequenzen für die Praxis auf. In den folgenden Seminaren im Herbst dieses Jahres sollen dann die einzelnen Themen der Reform auf der Grundlage des aktuellen Beratungsstandes detailliert vorgestellt werden.
Zielgruppe
Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Vorstände und Aufsichtsgremien von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe
Referent(en)
Dr. jur. Fritz Baur
Rechtsanwalt, Erster Landesrat und Kämmerer a. D., ehem. Vorsitzender der BAGüS
Bernd Finke
Ehem. Geschäftsführer der BAGüS
Ort
Gartenstraße 210 - 214
48147 Münster
Kosten
150,- zzgl. MwSt.
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr