Jahresabschluss der Werkstatt und Arbeitsergebnisrechnung
Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen müssen aufgrund § 12 Abs. 1 Werkstättenverordnung (WVO) nach kaufmännischen Gesichtspunkten Bücher führen, über eine Kostenstellenrechnung verfügen und einen Jahresabschluss aufstellen. Darüber hinaus ist das Arbeitsergebnis, seine Zusammensetzung im Einzelnen und seine Verwendung auszuweisen.
Hierzu hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Rechnungslegungsstandard RS KHFA 2 erlassen und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Standard zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses herausgegeben.
Das Seminar erläutert den Weg vom gesetzlichen Jahresabschluss hin zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses sowie der Fortentwicklung der Abschreibungsrücklage unter Berücksichtigung der Verlautbarung des IDW und der Vorgaben des LVR und des LWL.
Hinweis: Auch als Inhouse-Seminar möglich!
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus dem Finanz- und Rechnungswesen von WfbM
Referent(en)
Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Wigbert Kreis
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater
Julian Börger
Bachelor of Arts (B.A.)
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr