Bild: Steine

Erfahrung schafft Vertrauen

Jahresabschluss der Werkstatt und Arbeitsergebnisrechnung

Die Veranstaltung ist bereits vorüber!

Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen müssen aufgrund § 12 Abs. 1 Werkstättenverordnung (WVO) nach kaufmännischen Gesichtspunkten Bücher führen, über eine Kostenstellenrechnung verfügen und einen Jahresabschluss aufstellen. Darüber hinaus ist das Arbeitsergebnis, seine Zusammensetzung im Einzelnen und seine Verwendung auszuweisen.

Hierzu hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Rechnungslegungsstandard RS KHFA 2 erlassen und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Standard zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses herausgegeben.

Das Seminar erläutert den Weg vom gesetzlichen Jahresabschluss hin zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses sowie der Fortentwicklung der Abschreibungsrücklage unter Berücksichtigung der Verlautbarung des IDW und der Vorgaben des LVR und des LWL.

Hinweis: Auch als Inhouse-Seminar möglich!

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus dem Finanz- und Rechnungswesen von WfbM

Referent(en)

Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater

Wigbert Kreis
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater

Julian Börger
Bachelor of Arts (B.A.)

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

23.01.2020
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland