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Erfahrung schafft Vertrauen

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), 2. Stufe ab dem 01.01.2020

Die Veranstaltung ist bereits vorüber!

Seminarbeschreibung

Zum 01.01.2018 sind die Vorschriften des Teils 1 des SGB IX in der Fassung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und weitere wichtige Bestimmungen in Kraft getreten. Dies betrifft vor allem die Vorschriften über die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger und die Verfahrensvorschriften. Die Umsetzung dieser Vorgaben ist in vollem Gange.
Die Umsetzung des zweiten wesentlichen Teils des BTHG steht zum 01.01.2020 unmittelbar bevor und stellt die Beteiligten vor weitere große Anforderungen. Es betrifft vor allem den Übergang der Eingliederungshilfe in das SGB IX und das neue Vereinbarungsrecht zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern.
Die Referenten werden den Stand der Umsetzung der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Vorschriften erläutern und Defizite der Umsetzung mit den Teilnehmern erörtern.
Wichtige Themen sind dabei das Teilhabeplanverfahren, das für die Eingliederungshilfeträger geltende Gesamtplanverfahren sowie deren Verzahnung und Zusammenspiel. Dabei ist auch das Verhältnis zwischen dem Teilhabeplanverfahren, dem Gesamtplanverfahren und der Tätigkeit des Fachausschusses in Werkstätten für behinderter Menschen zu beleuchten, der nach der Vorgabe in der WVO nur stattfindet, wenn kein Teilhabeplanverfahren durchgeführt wird.
Das Seminar soll ferner einen umfassenden Überblick über das neue Vertragsrecht vermitteln, und zwar sowohl über den Stand der Vereinbarungen von Bundesempfehlungen, Landesrahmenverträgen und Einzelvereinbarungen.

In den Seminaren sollen also – mit unterschiedlichen Schwerpunkten – diese Themen behandelt werden:

  • Übersicht über die praktische Umsetzung von Hilfeplanverfahren und Gesamtplanverfahren
  • Praktische Probleme und Fragen aufgrund der Trennung von Lebensunterhalt und Fachleistungen
  • Stand der Verhandlungen über Landesrahmenvereinbarungen und Bundesempfehlungen
  • Umsetzung des neuen Vertragsrechts (individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen)
  • Stand der Umsetzung des Rechts der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Werkstätten für behinderte Menschen, insbesondere für die neuen anderen Anbieter, und für das Budget für Arbeit
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege – Pflegeversicherung

Die genauen Inhalte der einzelnen Seminare und deren Schwerpunkte werden frühzeitig über die Homepage der BPG bekannt gegeben, um die Themen den aktuellen Entwicklungen und dem Stand der Umsetzung zeitnah anpassen zu können.

Zielgruppe

Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Vorstände und Aufsichtsgremien von Werkstätten und Wohnheimen für behinderte Menschen sowie verantwortliche Mitarbeiter für das Vereinbarungs- und Vergütungsrecht

Referent(en)

Dr. jur. Fritz Baur
Rechtsanwalt, Erster Landrat und Kämmerer a.D., ehem. Vorsitzender der BAGüS

Bernd Finke
Ehem. Geschäftsführer der BAGüS

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

28.02.2019
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland