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Erfahrung schafft Vertrauen

Gründung Medizinischer Versorgungszentren an Krankenhäusern

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Die Situation

Seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Jahr 2015 kann ein MVZ auch mit Ärzten desselben Fachgebietes betrieben werden. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 04.05.2016 die Nachbesetzung von Arztstellen im MVZ erheblich erschwert, indem es eine mindestens dreijährige Anstellung des Arztes im MVZ nach dessen Zulassungsverzicht fordert. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Rechtsvorschriften und die aktuelle Rechtsprechung zur Gründung eines MVZ am Krankenhaus. Außerdem werden hilfreiche Tipps zur Vertragsgestaltung gegeben.

Seminarinhalt

  • Rechtslage seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG)
  • Vorüberlegung vor dem Ankauf einer Arztpraxis zur Integration in ein MVZ
    • Motive für die Gründung eines MVZ
    • Wie vermeidet man einen Einweisungsboykott?
    • Wie gewinnt man Ärzte für ein MVZ?
    • Ist die Praxisnachfolge geklärt?
  • Die Gründereigenschaft
  • Die Satzung der MVZ GmbH
  • Die Gestaltung des Praxiskaufvertrages
    • Wie bewertet man den Goodwill?
    • Haftung für Verbindlichkeiten des Verkäufers
    • Übernahme des Praxispersonals und sonstiger praxisbezogener Verträge
    • Schweigepflicht und Patientenkartei
    • Rückkehrverbot des Verkäufers
  • Besonderheiten der Praxisübergabe im zulassungsgesperrten Gebiet
  • Nachbesetzung einer Arztstelle im MVZ
    • Auswirkungen der Rechtsprechung des BSG vom 04.05.2016 (Az. B 6 KA 24/15 R)
  • Wesentliche Eckpunkte eines Arbeitsvertrages
  • Steuerliche Hinweise
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Gründung und Betrieb eines MVZ

Seminarziel

  • Zielgerichtete Verhandlungsführung über den Ankauf von Arztpraxen
  • Wichtige Eckpunkte bei der Gestaltung von Praxiskaufverträgen kennen
  • Einschätzung der Risiken bei der Nachbesetzung von Arztstellen im MVZ
  • Fehlervermeidung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit den im MVZ angestellten Ärzten

Zielgruppe

Geschäftsführer von Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren, Verwaltungsleiter, Justiziare und andere interessierte Führungskräfte

Referent(en)

Sylvia Köchling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

19.06.2018
10:00 Uhr - 13:30 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland