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Erfahrung schafft Vertrauen

NEU - Kooperationsarzt - Honorararzt - MVZ-Arzt - Unterschiede, Risiken, Chancen -

Die Veranstaltung ist bereits vorüber!

DIE SITUATION

Seit dem Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes in 2016 haben der Abschluss bzw. die Fortführung von Kooperationsverträgen für Ärzte und Krankenhausgeschäftsführer eine strafrechtliche Relevanz. Das Seminar vermittelt, welche Auswirkungen die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen auf die Gestaltung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten haben.

Durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Beschäftigung von Honorarärzten ist das Honorararztmodell praktisch gestorben. Das Seminar geht der Frage nach, ob es alternative Beschäftigungsmöglichkeiten gibt.

Außerdem werden die Potentiale und die rechtlichen Fallstricke der Beschäftigung von Krankenhausärzten in einem MVZ des Krankenhausträgers dargestellt.

SEMINARINHALTE

  • Das berufsrechtliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
  • Warum gibt es das Antikorruptionsgesetz überhaupt?
  • Was regeln die Straftatbestände?
  • Praktische Beispiele für strafrechtlich relevante Fallgestaltungen
  • Die sog. Würzburger Erklärung zur angemessenen Vergütung eines Kooperationsarztes
  • Welche Vergütung ist (noch) angemessen?
  • Eckpunkte eines Kooperationsvertrages
  • Sozialversicherungsrechtliche Risiken bei der Beschäftigung von Honorarärzten
  • Was muss bei der Beschäftigung eines Krankenhausarztes im Krankenhaus-MVZ beachtet werden?

SEMINARZIELE

  • Fallstricke bei der Kooperation mit niedergelassenen Ärzten vermeiden
  • Strafrechtliche Risiken bestehender Kooperationsverträge erkennen
  • Sozialversicherungsrechtliche Risiken bei der Gestaltung von Honorararztverträgen erkennen
  • Vermittlung von hilfreichen Tipps für die Gestaltung eines Anstellungsvertrages mit einem MVZ-Arzt

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Justiziare und andere interessierte Führungskräfte der Krankenhausbranche.

Referent(en)

Sylvia Köchling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Ort

Speicher 10
An den Speichern 10
48157 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

18.05.2021
10:00 Uhr - 13:30 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland