Arbeitnehmerüberlassung in der Sozialwirtschaft und im Gesundheitswesen - Änderung des AÜG, optimale Gestaltung, aktuelle Rechtsprechung (Vertiefungsseminar)
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Die Situation
In Krankenhäusern und in Altenhilfeeinrichtungen ist es in den letzten Jahren häufig zur Ausgründung von Servicegesellschaften gekommen. Der Träger des Krankenhauses als Muttergesellschaft gründet eine Tochtergesellschaft, um durch diese bestimmte Aufgaben gegen Entgelt durchführen zu lassen. Dabei handelt es sich in der Regel um Reinigungs-, Küchen-, Wäscherei- und Facilitymanagementleistungen, aber auch um medizinische Leistungen (z. B. Labortätigkeiten für die Muttergesellschaft.
Bei derartigen Strukturen handelt es sich im Regelfall um Arbeitnehmerüberlassung mit der Folge, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Anwendung findet. Aufgrund zahlreicher Missbrauchsfälle ist das AÜG im Jahr 2011 umfassend reformiert worden. Die zweite Stufe der Reform des AÜG ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.
Seminarinhalte (Auszüge)
In Krankenhäusern und in Altenhilfeeinrichtungen ist es in den letzten Jahren häufig zur Ausgründung von Servicegesellschaften gekommen. Der Träger des Krankenhauses als Muttergesellschaft gründet eine Tochtergesellschaft, um durch diese bestimmte Aufgaben gegen Entgelt durchführen zu lassen. Dabei handelt es sich in der Regel um Reinigungs-, Küchen-, Wäscherei- und Facilitymanagementleistungen, aber auch um medizinische Leistungen (z. B. Labortätigkeiten für die Muttergesellschaft.
Bei derartigen Strukturen handelt es sich im Regelfall um Arbeitnehmerüberlassung mit der Folge, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Anwendung findet. Aufgrund zahlreicher Missbrauchsfälle ist das AÜG im Jahr 2011 umfassend reformiert worden. Die zweite Stufe der Reform des AÜG ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.
Seminarinhalte (Auszüge)
- Begriffe der Arbeitnehmerüberlassung: Was bedeutet "wirtschaftliche Tätigkeit" und "vorübergehend"?
- Erlaubnisfreie Überlassung innerhalb des Konzerns gem. § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG
- Sonstige Formen des Personaleinsatzes
- Der Gemeinschaftsbetrieb
- Rechtsfolgen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Erlaubnispflicht, Gebot des Equal-Pay und Equal-Treatment)
- Die Drehtürklausel zum Schutz der Stammbelegschaft
- Grundsatz des Equal-Pay und die Abweichung durch Tarifvertrag
- Lohnuntergrenzen im Bereich der Krankenhäuser und der Sozialwirtschaft
- Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung
- Typische Konstellationen in Krankenhäusern (Überlassung von Ärzten im Rahmen einer Kooperation zur Weiterbildung, Gestellung zwischen Servicegesellschaft und Krankenhaus, Personalgestellung bei Großgerätekooperationen)
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG
- Reformvorhaben des Gesetzgebers
Hinweise
Buchung der BFS-Service GmbH-
Seminare nur über die
BFS-Service GmbH möglich:
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
Fax: 0221 97356 - 164
E-Mail: bfs-service@sozialbank.de
Zielgruppe
Krankenhausgeschäftsführung, Personalleitung, Mitglieder von Aufsichtsräten, Mitarbeiter von Personalabteilungen
Referent(en)
Golo Busch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort
Berlin
Kosten
300,- zzgl. MwSt.
Termine
10.02.2015
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
10:00 Uhr - 17:00 Uhr